Ich rechne seit über 20 Jahren die Gehälter für eine Zahnarztpraxis ab.
Zum 04.07. hat der Auszubildende seine Ausbildung bestanden und wurde übernommen.
Ich habe den Kollegen unter der Personalnummer #29 zum 04.07.2022 abgemeldet und mit der Personalnummer #31 zum 05.07.2022 als Angestellte ab dem 05.07.2022 wieder angemeldet.
Leider wird mir über ELStAM Steuerklasse 6 rückgemeldet mit der beiliegenden Begründung:
Es ist bereits ein Mitarbeiter mit dieser ID-Nummer unter dieser Arbeitgeber-Steuernummer im ELStAM-verfahren angemeldet. Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig.
Was muss ich tun, was habe ich falsch gemacht?
Ich freue mich über jeden Hinweis, ich bin hier fast am verzweifeln.
Ergänzung: Ich habe jetzt ein ähnliches Problem im Forum gefunden, was mir vorher nicht angezeigt wurde.
Aufgrund dessen habe ich jetzt im Korrekturmodus bei der neue Personalnummer die SteuerID gelöscht, auf Steuerklasse 6 umgestellt und die Folgemonate bis zum letztabgerechneten geändert.
Wenn ich jetzt auf ELStAM-Meldungen versenden gehe, zeigt er mir immer noch an, dass die Abmeldung und die Anmeldung nicht zulässig wären.
wenn Du bei der neuen Personalnummer rückwirkend ab dem Eintrittsmonat die Steuer-ID löschst und diese Änderung bis zum aktuellen Abrechnungsmonat übernimmst, dann sollte sich die alte PNR abmelden lassen.
Um die neue Personalnummer anzumelden, muss die alte erst abgemeldet werden. Hierfür bitte übergangsweise über den Korrekturmodus ab dem Eintrittsmonat bei der neuen Personalnummer die Steuer-ID entfernen und den Haken bei ‚Steuer-ID liegt nicht vor‘ setzen und übergangsweise die Steuerklasse 6 erfassen.
Danach die Änderungslisten (also die Abmeldebestätigung) abholen.
Anschließende bei der neuen Personalnummer rückwirkend am dem Eintrittsmonat über Korrektur die Steuer-ID wieder erfassen, die Änderung bis zum aktuellen Abrechnungsmonat übernehmen und die ELStAM-Anmeldung versenden.