wir beschäftigen einen dualen Studenten mit der 102. Dieser fällt für Juli komplett aus der LFZ ins Krankengeld. Wir zahlen Ihm einen AG Zuschuss zum Krankengeld. Das Programm möchte nun, dass wir Ihn auf die PSG 121 ummelden. Dies darf doch gar nicht gemacht oder?
Des Weiteren wollte ich fragen, ob das Programm automatisch die Grenze des sv freien AG Zuschuss (max. 50€ über seinem regulären Netto) selber erkennt? Wenn Nein, wo gebe ich die Differenz, sprich alles was darüber kommt und sv pflichtig ist, ein?
zu 1) wurde das Entgelt in der verwendeten Lohnart aufgrund des Krankengeldbezuges manuell gekürzt oder durch die in der Lohnart verwendeten Kürzung? Das Problem meckert m.W. nur, wenn man manuell kürzt.
also das Gehalt wurde automatisiert gekürzt. Da er seit Mitte Mai krank ist, war er Mitte Juni aus der LFZ gefallen. Da hatten wir ihm auch einen Zuschuss gezahlt, da ging es weiterhin. Nur meckert das Programm jetzt, da Juli komplett Krankengeldbezug ist und er „nur“ 270€ AG Zuschuss beitragsfrei erhält
wenn sich das Anliegen anhand meiner Infos bzw. mit den verlinkten FAQs nicht lösen lässt, habe ich keine weitere Idee. Eventuell hat @Steve oder jemand anderes noch eine Idee.
Ich empfehle Dir die Kontaktaufnahme mit der Lexware Hotline. Von dort aus kann bei Bedarf auch via Fernwartung mit auf Deinen PC geschaut werden um die Ursache zu ermitteln.
Bitte gib hier kurz Rückinfo, wenn es geklärt wurde. Vielen Dank.
Fehler lag wohl in einem Tippfehler, wodurch das kalendertägliche Netto nicht richtig gespeichert wurde. Die Aufforderung des PSG Wechsels ist nun weg. Dadurch ergibt sich bei mir eine neue folgende Frage:
Wir haben den AG Zuschuss über die bereits erwähnte LOA 0953 eingegeben. Das Programm erkennt anscheinend nicht automatisch die max. mögliche Höhe (50€ über seinem regulärem Netto) des beitragsfreien AG-Zuschusses. Mit welcher LOA müsste ich die sv-pflichtige Differenz eingeben?
„Lexware lohn+gehalt prüft anhand der Angaben, ob die gewährten Bezüge, zusammen mit der Sozialleistung das Nettoentgelt übersteigen. Ist dies der Fall wird der übersteigende Betrag sozialversicherungspflichtiges Entgelt…“
„…Die Vergleichsberechnung wird im Lohnkonto (Berichte - Lohnkonto) auf der letzten Seite dargestellt…“
Wenn alles stimmig ist, dann sollte der Lexware Support drüber schauen.