Hallo zusammen,
ich brauche heute wieder einmal Eure Unterstützung für einen Fall, den ich so noch nie vorliegen hatte:
Mitarbeiterin bezieht laut Krankenkasse bis 22.11.2023 Krankengeld, dann ist sie von der Krankenkasse ausgesteuert.
Es soll eine BA-BEA an die Arbeitsagentur versandt werden. Soweit ich informiert bin, hat oder möchte die Arbeitnehmerin Rente beantragen und soll bis zum Ergebnis der Prüfung das besondere Arbeitslosengeld erhalten.
Ich habe ab 23.11.2023 die Fehlzeit „nach Ablauf Krankengeldbezug mit ALG“ eingetragen. (Büroservice komplett - Modul Lohn und Gehalt)
Nun bin ich etwas unsicher, da ich in verschiedenen Quelle gelesen habe, dass eine SV-Meldung mit Meldegrund 30 erstellt werden muss. Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterin besteht allerdings weiter, so dass ich hier doch kein Austrittsdatum in den Stammdaten eingeben darf - oder liege ich falsch? Wird die Meldung evtl. durch den Eintrag der Fehlzeit ab 23.11.2023 automatisch generiert?
Ich stehe im Moment bei der Lohnabrechnung noch im Oktober. Wenn ich hier die BA-BEA erfasse, dann werden Daten zur Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgefragt. Eine Beendigung gibt es allerdings nicht und Kündigung oder Aufhebungsvertrag scheidet auch aus.
Aus diesem Grund nehme ich an, dass ich die BA-BEA erst nach Monatsabschluss im November erstellen kann und sich dort die Fragen hinsichtlich Kündigung dann durch den Eintrag der Fehlzeit ab 23.11.2023 erübrigen?
Herzlichen Dank schon an dieser Stelle für Eure Hilfe und Mühe.
Liebe Grüße
Sunny