Aus "Rechnungskorrektur" soll "Gutschrift" werden...

Liebe Foren-Mitglieder,
wir arbeiten seit ein paar Tagen mit „Lexware Premium 2016, Version 16.02“ und brauchen nun Hilfe…
Es gibt keine „Gutschrift“ sondern nur „Rechnungskorrektur“. Wie können wir dies ändern, bzw. aus der Vorlage „Rechnungskorrektur“ eine „Gutschrift“ machen?
Ich würde mich sehr über eine Info freuen.
Liebe Grüße! Britta

Welchen inhaltlichen Vorgang wollen Sie denn mit der Gutschrift abbilden?

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Hallo, Andreas,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider verstehe ich Ihre Frage nicht so genau…
Es ist so, das wir keine Rechnungskorrektur brauchen, sondern die Möglichkeit, eine Gutschrift zu erstellen.
Entweder zu bestimmten Rechnungen oder aber auch als separates Formular, wenn ich einem Kunden beispielsweise etwas erstatten möchte.
Vielen Dank und liebe Grüße!
Britta

Das ist doch genau die Frage gewesen. Wofür Sie eine Gutschrift erstellen wollen.
Ein Gutschrift im steuerrechtlichen Sinn ist eine selbst erstelle Eingangsrechnung. D.h. wenn Sie als Leistungsempfänger gegenüber dem Leistungserbringer abrechnen wollen/müssen.
Das ist in Ihrem Fall aber nicht der Fall. Sie wollen eine vorab erstelle Rechnung korrigieren, weil der Kunde etwas zurückgeschickt hat oder weil Sie (aus Kulanz oder anderen Gründen) nachträglich den Preis korrigieren wollen/müssen. Das ist dann eine Rechnungskorrektur. Bis vor einer Weile hieß das oft auch Gutschrift, ist aber formal nicht korrekt. Um ggfs. steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie den Begriff Gutschrift nicht verwenden. Aus diesem Grund hat Lexware die Gutschrift in Rechnungskorrektur umbenannt. In den neuen Versionen der Pro/Premium Line gibt es auch eine steuerrechtliche Gutschrift, allerdings korrekterweise im Bereich Einkauf und nicht im Verkauf.

Wenn Sie also Ihrem Kunden etwas gutschreiben wollen (bei vorher von Ihnen erbrachter Leistung/Lieferung), dann ist die Rechnungskorrektur korrekt. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungskorrektur einen positiven Betrag hat, wenn es eine „Gutschrift“ sein soll.

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Hallo, Herr Husemann,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort, jetzt habe ich es verstanden. :slight_smile:
Einleuchtend, dass es sich dann um eine Rechnungskorrektur handelt… Und, beispielsweise, Provisionsgutschriften, kann ich dann im „Einkauf“ erstellen, was auch Sinn macht, denn ich zahle für eine Leistung, die erbracht wurde.
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen!
Sonnige Grüße
Britta