ich verwalte eine ruhende Mini-GmbH mit Lexware-Office 2015. Der Buchhaltungsaufwand ist minimal und es gibt übers Jahr lediglich Aufwandbuchungen. Für das 2. Halbjahr 2020 muss ich eine Rechnung in höhe von ca. 40 € mit 16% Vorsteuer buchen. Ein Update der Software wegen der gesenkten Steuersätze möchte ich möglichst vermeiden, da ich hoffe, dass diese „Aktion“ in 2021 nicht weitergeführt wird. Meine Frage:
Gibt es die Möglichkeit, solche Einzelfälle ggfs. manuell etwas aufwendiger zu buchen? Funktioniert es, den Nettobetrag und den Vorsteuerbetrag zu splitten und getrennt zu buchen?
Für Tipps und Hinweise bedanke ich mich im Voraus …
steuerrechtlich korrekt bedeutet nach meiner Auffassung, dass Nettobetrag und Vorsteuer auf die korrekten Konten gebucht werden. Eigentlich ist diese Form der Buchung die umständliche Variante, die sicherlich bei Unternehmen mit vielen Buchungen nicht gut handhabbar wäre. Aber bei einer Buchung in diesem 2. Halbjahr … okay.
Mir ging es darum, ob ich einen groben Fehler übersehen habe > scheinbar nicht.
Erkennt noch jemand ein steuerliches Problem? Dann bitte ich um hilfreiche Hinweise …