Hallo, mein Name ist Andy und ich arbeite seit wenigen Tagen auf Anraten meines StB mit lexoffice. Heute tauchte dann die erste Frage auf, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Wenn ich eine Rechnung für eine Leistung ins EU-Ausland schreibe, bei der der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, welche Kategorie/Art der Einnahme ist dann auszuwählen? Ich finde leider nur „Innergemeinschaftliche Lieferung“, nicht aber „Innergemeinschaftliche Leistung“. Ist das im Prinzip das gleiche?
erstmal vielen Dank für Deine Hilfe. Nein, leider hilft mir der Artikel nicht weiter, denn da sind tatsächlich nur die Bauleistungen und Lieferungen, nicht jedoch die Sonstigen Leistungen als Kategorien aufgeführt. Wenn ich richtig verstehe, soll man trotzdem eine jener Kategorien auswählen. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen und trifft bei meinem Steuerberater verständlicherweise nicht auf Zustimmung.
Danke für die schnelle Antwort! Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater haben wir uns auf “Innergemeinschaftliche Lieferung” geeinigt, welche er dann beim Jahresabschluss umbucht auf „Innergemeinschaftliche Leistung“, da wir grundsätzlich keine Waren verkaufen und er das gesamte Konto einfach rüberschieben kann.