Ein Mitarbeiter hatte am 15.07. einen Arbeitsunfall. Er bekam beim Durchgangsarzt eine AU-Bescheinigung vom 15.07. - 31.07.. Ich habe diese Fehlzeit eingetragen als Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung, die eAU angefordert und eine Zahlung der U1-Erstattung in die Wege geleitet. Diese ist voll anerkannt worden und auch bereits überwiesen worden. Die Arbeitsunfähigkeit ist nun verlängert worden bis 15.08.. Die Fehlzeit vom 01.08. - 15.08. habe ich auch als Arbeitsunfall eingetragen. Ich kann jedoch keine eAU anfordern und auch keine U1-Erstattung beantragen. Was habe ich da falsch gemacht? Hätte ich von Beginn an Arbeitsunfall mit Verletztengeld eintragen müssen?
Bei der zuständigen Krankenkasse hat man mir gesagt, dass das Verletztengeld dem Krankengeld nach dem 40. Tag entspricht.
basierend auf dem 15.07.2025 wäre der letzte Tag der Lohnfortzahlung der 25.08.2025. Verletztengeld gibt es erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung.
Wenn Du in 07/2025 stehst, kannst du die Fehlzeit mit einem Doppelklick öffnen und änderst das Enddatum vom 31.07.2025 auf den 15.08.2025. Mit den Angaben sollte sich im Abrechnungsmonat 08/2025 eine Erstattung beantragen können.
Wie man für eine Folgebescheinigung eine eAU anfordert verrät die folgende FAQ:
Gerade das mit der Anforderung der eAU geht halt nicht. der Button ist hellgrau hinterlegt und geht nicht zu bedienen. Bei “normaler Krankheit” hat es bisher funktioniert. Der Zeitraum konnte korrekt von mir eingetragen werden.
Die Ausfallzeit ist jetzt als ein Zeitraum hinterlegt und nicht wie bei Krank mit Entgeltfortzahlung als extra Zeitraum, der als eAU angefordert werden kann.
Wenn man eine Fehlzeit (egal ob Krankheit oder Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung) vom vom 15.07. - 31.07. erfasst, dann erhält man eine eAU-Abfrage. Wenn man dann die bereits erfasste Fehlzeit verlängert, kann man die Abfrage für eine Folgebescheinigung machen. Wenn man noch in 07/20025 steht dann sofort, wenn der Monatswechsel in 08/25 bereits erfolgt ist über den Korrekturmodus. Die Info steht auch im oben verlinkten Artikel:
*”Wichtig: Wenn die Fehlzeit in einem Vormonat beginnt, wird die Schaltfläche ‚Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)‘ erst aktiv, wenn Sie zuvor den Korrekturmodus des Monats aufrufen, in dem die Fehlzeit beginnt.”
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Viele Grüße
Sancho
Die eAU-Anforderung ist nicht möglich. Der AN hat keine AU-Bescheinigung für seine eigenen Unterlagen erhalten. Allerdings lässt sich die U1-Erstattung korrekt für den Zeitraum 01.08.-15.08.2025 versenden. Ist das so in Ordnung? Muss ich etwas beachten, wenn der AN über den 25.08.2025 weiterhin krank nach dem Arbeitsunfall sein sollte? Wie funktioniert das?
Dankbarerweise war bisher bei uns kein AN solange krank. Danke für die Unterstützung!