Arbeitsunfall mit Entgelterstattung

Hallo Zusammen,

Ich kämpfe gerade mit folgendem Sachverhalt.

Ein Mitarbeiter hatte am 15.07. einen Arbeitsunfall. Er bekam beim Durchgangsarzt eine AU-Bescheinigung vom 15.07. - 31.07.. Ich habe diese Fehlzeit eingetragen als Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung, die eAU angefordert und eine Zahlung der U1-Erstattung in die Wege geleitet. Diese ist voll anerkannt worden und auch bereits überwiesen worden. Die Arbeitsunfähigkeit ist nun verlängert worden bis 15.08.. Die Fehlzeit vom 01.08. - 15.08. habe ich auch als Arbeitsunfall eingetragen. Ich kann jedoch keine eAU anfordern und auch keine U1-Erstattung beantragen. Was habe ich da falsch gemacht? Hätte ich von Beginn an Arbeitsunfall mit Verletztengeld eintragen müssen?

Bei der zuständigen Krankenkasse hat man mir gesagt, dass das Verletztengeld dem Krankengeld nach dem 40. Tag entspricht.

Ich danke für eure Unterstützung!

Grüße aus Ostthüringen

Petra

Hallo Petra,

basierend auf dem 15.07.2025 wäre der letzte Tag der Lohnfortzahlung der 25.08.2025. Verletztengeld gibt es erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung.

Wenn Du in 07/2025 stehst, kannst du die Fehlzeit mit einem Doppelklick öffnen und änderst das Enddatum vom 31.07.2025 auf den 15.08.2025. Mit den Angaben sollte sich im Abrechnungsmonat 08/2025 eine Erstattung beantragen können.

Wie man für eine Folgebescheinigung eine eAU anfordert verrät die folgende FAQ:

Viele Grüße
Sancho

Hallo Sancho, Vielen Dank für deine Antwort.

Gerade das mit der Anforderung der eAU geht halt nicht. der Button ist hellgrau hinterlegt und geht nicht zu bedienen. Bei “normaler Krankheit” hat es bisher funktioniert. Der Zeitraum konnte korrekt von mir eingetragen werden.

Viele Grüße

Petra

Guten Morgen Petra,

in welchem Abrechnungsmonat forderst Du denn die Folgebescheinigung an? In 07/25 oder 08/25?

Viele Grüße
Sancho

Diese Aussage irritiert mich. Ist das eine neue, separate Fehlzeit? Oder wurde die bestehende verlängert? Ersteres wäre nicht korrekt.

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Hallo Sancho,

Im Abrechnungsmonat 08/2025, da die Fehlzeit solange ich im Abrechnungsmonat 07/2025 war nicht eingetragen werden konnte.

Die Ausfallzeit ist jetzt als ein Zeitraum hinterlegt und nicht wie bei Krank mit Entgeltfortzahlung als extra Zeitraum, der als eAU angefordert werden kann.

Wenn man eine Fehlzeit (egal ob Krankheit oder Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung) vom vom 15.07. - 31.07. erfasst, dann erhält man eine eAU-Abfrage. Wenn man dann die bereits erfasste Fehlzeit verlängert, kann man die Abfrage für eine Folgebescheinigung machen. Wenn man noch in 07/20025 steht dann sofort, wenn der Monatswechsel in 08/25 bereits erfolgt ist über den Korrekturmodus. Die Info steht auch im oben verlinkten Artikel:

*”Wichtig: Wenn die Fehlzeit in einem Vormonat beginnt, wird die Schaltfläche ‚Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)‘ erst aktiv, wenn Sie zuvor den Korrekturmodus des Monats aufrufen, in dem die Fehlzeit beginnt.”
*
Viele Grüße
Sancho

Hallo zusammen,

Die eAU-Anforderung ist nicht möglich. Der AN hat keine AU-Bescheinigung für seine eigenen Unterlagen erhalten. Allerdings lässt sich die U1-Erstattung korrekt für den Zeitraum 01.08.-15.08.2025 versenden. Ist das so in Ordnung? Muss ich etwas beachten, wenn der AN über den 25.08.2025 weiterhin krank nach dem Arbeitsunfall sein sollte? Wie funktioniert das?

Dankbarerweise war bisher bei uns kein AN solange krank. Danke für die Unterstützung!

Viele Grüße Petra

Hallo Petra,

laut der FAQ von Lexware kann eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für die folgenden Fehlzeiten angefordert werden:

  • Krankheit mit Entgeltfortzahlung

  • Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung

  • Krankheit bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung

  • Neu ab 2025: Wiedereingliederung/Reha mit Entgeltfortzahlung

Daher empfehle ich eine Kontaktaufnahme mit der Lexware Hotline.

Ab dem 26.08.2025 muss dann die Fehlzeit “Arbeitsunfall mit Verletztengeld” erfasst werden:

Viele Grüße
Sancho

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