Ich habe bisher keine Antwort auf diese Frage finden können, daher stelle ich sie hier einmal. Ein Mitarbeiter scheidet zum 31.08. aus. Den Austritt habe ich bereits in Lexware erfasst. Ist es möglich, die Arbeitsbescheinigung schon jetzt zu erstellen oder macht es erst Sinn, wenn der Mitarbeiter seinen letzten Lohn erhalten hat?
wenn Du alles Angaben, die in der Arbeitsbescheinigung zu hinterlegen sind, angeben kannst, spricht mMn nichts dagegen, dass auch vorab zu erledigen.
Ich persönlich würde dies jedoch tatsächlich erst dann erledigen, wenn die Person ausgeschieden ist. Evtl. ändert sich dann doch kurzfristig etwas und die Person bleibt etc.
Vielen Dank fürs Willkommen heißen und für die Rückmeldung
Ja, dann bleibe ich dabei, dass ich mir diese Mitarbeiter auf Wiedervorlage lege und nach dem tatsächlichen Austritt erst die Arbeitsbescheinigung erstelle und versende.
Ich wünsche noch eine schöne Woche