Hallo ich bin neu hier,
ich muss bei der Lohnabrechnung für Oktober ein Arbeitgeberdarlehen abrechnen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen in Höhe von 8.000 Euro gewährt. Ich weiß, dass der geldwerte Vorteil versteuert werden muss. Wie kann ich die Raten in Lexware Lohn und Gehalt einrichten und wie rechne ich den geldwerten Vorteil ab?
Danke für die Antwort.
Hallo Wundi,
herzlich Willkommen in unserer Community.
Für den Rückzahlung kopierst Du Dir unter Verwaltung - Lohnarten bei den Netto Be-und Abzügen die Lohnart ‚Abzug Berufsbekleidung‘ und nennst die neue Lohnart ‚Arbeitgeberdarlehen‘.
Für den Zinsvorteil kopierst Du Dir unter Verwaltung - Lohnarten beim Geldwerten Vorteil eine steuer-und sv-pflichtige Lohnart und nennst die neue Lohnart ‚Zinsvorteil Arbeitgeberdarlehen‘.
Das Programm überwacht nicht, ob das Darlehen zurückgezahlt wurde. Das muss man selber machen und die Beträge im Monat nach der letzten Rückzahlung aus den Lohnarten löschen.
Viele Grüße,
Sancho
Dankeschön.
Den geldwerten Vorteil kann ich nicht über das Programm berechnen, sondern muss es selbst berechnen, oder?
Das ist richtig. Hier muss manuell gerechnet werden.
Vielleicht hilft ja die folgende Information bei der Berechnung:
Viele Grüße,
Sancho
Hallo,
ich darf auch eine AG Darlehn erfassen und habe eine Frage zum Geldwertenvorteil.
In meiner Abrechnung wird der Zinsvorteil auf den Lohn drauf gerechnet und dann versteuert und verbeitragt, aber dann wird im Netto nichts abgezogen, so wie beim Geldwertenvorteil KFZ.
Ich bin etwas verwirrt und weiß nicht ganz ob das richtig oder falsch ist, Wo ist mein Denkfehler ???
Desweiteren ist das Darlehn für einen Minijobber, wenn der Zinsvorteil ausgewiesen wird, übersteigt das die 520,-€ und dann ist es kein Minijob mehr. Also muss ich den Lohn kürzen… ,
Das Top mein Gehirn gerade…
Hat jemand eine Idee wie das richtig abzubilden ist.
Danke schonmal Gruss
Hallo @Wuehlmaeuse,
wird denn der Zinsvorteil mit einer Lohnart im geldwerten Vorteil (Lohnartennummer 2xxx) abgerechnet?
Viele Grüße,
Sancho
Hallo,
ja, auch wenn ich nicht mit Lexware abrechnen . Die Lohnart ist im gleichen Nummernbereich, man kann auch den Nettoabzug eintragen…
Ist das so, das man den Betrag wieder abzieht, wie beim Geldwertvorteil eines KFZ ???
Gruss
Hallo Wuehlmäuse,
der Zinsvorteil ist m.W. ein geldwerter Vorteil. Ein geldwerter Vorteil wird immer auf das Brutto addiert, dann wird die eventuell anfallende SV / Steuer berechnet und der Betrag wird unten wieder abgezogen.
Mit welchem Programm wird denn abgerechnet?
Viele Grüße,
Sancho
mmmh, ja das ist auch mein Stand, es ist bei DATEV kein Nettoabzug vor eingestellt für ein Darlehn, deshalb bin ich wohl so verwirrt.
Nicht destotrotz bleibt das Problem mit 520,00€, ohne kürzen wir das sicher nur Problem geben.
Da der Geldwertevorteil zum Gesamtbrutto zählt.
Irgendwie nervig
Gruss
Das der geldwerte Vorteil zum Gesamtbrutto zählt, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Welche Auswirkungen es hat, wenn der MA dadurch über 520,00 Euro kommt, sollte ggf. mit der Minijobzentrale oder einem Steuerberater besprochen werden.
Viele Grüße,
Sancho
Danke… das werde ich wohl machen
Nicht unbedingt. Für den Zinsvorteil ist die 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge anwendbar, die auch für Monijobber gilt. Solltest du - wie Sancho schon geschrieben hat - mit eurem Steuerberater besprechen. Und funktioniert natürlich nur, wenn keine weiteren Sachbezüge gewährt werden.
Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.