Antrag auf Kug - hier Krankengeld i. H. Kug

Guten Morgen liebe Anwender,
ich habe folgendes Problem:
Auf dem Leistungsantrag für das AA zur Erstattung Kug sind zwar die Stunden für KrG aufgeführt, aber keine Höhe der Erstattung.
Diese Summen sind auf einem extra Leistungsantrag für die KK erfasst. Im vorliegenden Fall bekommen wir aber die Erstattung KrG vom Arbeitsamt.
Das AA erkennt das Formular für die KK nicht an und bittet um Korrektur des Leistungsantrages. Das muss ich wohl händisch machen, oder?
Gibt es eine Möglichkeit das KrG währen Kug auf dem Formular an das AA zu erfassen? Ohne, dass es nachträglich einer Korrektur bedarf?

Vielen Dank für Euer Feedback
und einen schönen Tag
Grüße aus dem Norden
Christine Zimmermann

fop 2020 Version 20.03

Hallo Christine,

das sind sie dann, wenn Ihr die Stunden bei Ausfallstunden Krankengeld in Höhe KUG eingetragen habt.

War die Person denn schon erkrankt, bevor Ihr als Unternehmen KUG begonnen habt oder erst, als KUG bereits schon lief? Davon hängt es nämlich ab, ob die BAA oder die KK erstatten. Wenn die BAA erstattet, dann ist die Krankeheit erst während KUG aufgetreten. In diesem Fall sind die Stunden in der „normalen“ Liste Ausfallstunden zu erfassen, nicht in der Liste Krankengeld in Höhe KUG.

Hilft Dir dies weiter?

Ganz herzlichen Dank für deine Rückmeldung.

Für April habe ich jetzt eine Korrektur des Leistungsantrags per Hand vorgenommen.
Ich hätte das so, wie du es beschrieben hast, nicht gemacht, da es dann nicht sichtbar ist, dass es sich um KrG handelt.

Für kommende Leistungsanträge werden ich es aber dann so machen.

Viele Grüße
Christine Zimmermann

Hallo Christine,

das Formular für das KG kriegt die KK und nicht das AA. Nur letzteres ist so hochnäsig, das falsche Formular zu vernichten statt es zurückzuschicken. Das Formular für das KAG bleibt ja so. Du musst nur das Formular für die KK neu ausdrucken und an diese schicken.

Niemals manuell ins Lohnkonto eingreifen! Das gibt bei der nächsten BP einen Gau, weil die Daten daraus elektronisch ausgewertet werden und nicht mehr wie früher durch das Auge eines Menschen.

Gruß
Rainer

Nö. Das ist, wie oben beschrieben, nach meiner Kenntnis nach nur dann der Fall, wenn die Krankheit bereits bestand, bevor KUG durch das Unternehmen „aktiviert“ wurde, also zu Abrechnung gebracht wurde.

siehe auch hier: https://lex-blog.de/2020/04/08/abrechnung-kurzarbeit-lexware-lohn-gehalt/

Hallo,
ich will kurz nochmal erläutern. Nun hat sich die KK gemeldet und auch die BA. Die Krankheit trat ein, als KUG schon gemeldet war-also danach. Die KK lehnt Leistungen ab, die BA ist dafür zuständig. Die BA will auch die Kosten übernehmen, will aber das richtige Formular. Ich werde das zukünftig so machen, wie Steve das vorgeschlagen hat.

An Rainer: was meinst du damit „manuell ins Lohnkonto einzugreifen“? Wo steht das hier zur Debatte? Ich habe bisher nur positive Erfahrungen mit meinen Betriebsprüfern gemacht, man sollte natürlich alles erklären können.

Danke für Eure Hilfe
und eine schöne Woche
Grüße aus dem Norden

Hallo Christine,

der Betriebsprüfer, der ins Haus kommt und Papierberge sichtet, ist doch heute fast Geschichte. Entweder hast Du eine sog. „Vorlageprüfung“ oder gleich eine elektronische BPR. :wink: Der Prüfer von der DRV kriegt bei mir schon seit Jahren nur noch eine gebrannte CD mit den Lohnkonten als PDF-Dateien.

Gruß
Rainer