Anlagenzugänge aber wie?

Moin,

ich habe dieses Jahr einige Server gekauft. Das Erfassen der Anlagen funktionierte gut nur habe ich jetzt hier weitere Teile des Servers und deren Belege die ich dem Anlagegut zurechnen muss. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Festplatten, wie kann man denn diese Festplatten mit eignen belegen nun der Anlage zuweisen.

Nächstes Problem, wenn ich Monitore habe und in diesem Fall Festplatten darf ich diese nicht als BGA verbuchen. Das System sagt, dass ich das BGA als Aufwand verbuchen soll, da der Netto Wert kleiner als 250 EUR ist. Darf ich fragen auf welche Rechtsgrundlage das beruht wenn die festplatte noch nicht einmal selbstständig nutzbar ist? Anders ausgedrückt als was soll ich das dann verbuchen als „Bürobedarf“ das wäre ja nun nicht ganz richtig, das die Platten eben kein Bürobedarf sind.

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Keiner eine Antwort drauf, kann man wirklich keine Anlagenzugänge buchen. Server und Festplatten, Netzwerkkarten, Monitore? Die großen Festplatten über 1000 EUR buche ich jetzt einzeln aber das die Funktion fehlt ist schon etwas schwach

Gibt es Neuigkeiten dazu? Hoffentlich!

Ich lese gerade viel hier im Forum und finde viele Punkte, die wohl doch gegen dieses Programm sprechen… sehr schade. Anlagen unter 250 Euro sind nicht möglich, Wechsel von Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer wohl auch nicht… Wie kann es sein, dass eine Buchhaltungssoftware das nicht anbietet?

Hallo,
vielleicht könntest du die einzelnen Bestandteile zu einem einzigen Anlagegut zusammenfassen? Ich würde wahrscheinlich die zusammengehörigen, nicht selbstständig nutzbaren Bestandteile, zu einer einzigen Anlage aufaddieren und mit einem Eigenbeleg als Deckblatt versehen, indem ich den Vorgang dokumentiere. Mit den Kaufbelegen im Anhang dürfte das ja übersichtlich und nachvollziehbar sein. Als Anlagenwert müsste dann die Gesamtsumme eingetragen werden.
Vielleicht hilft diese Idee dir weiter.
Liebe Grüße
Karo

Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht möglich. Die Sicht von Lexoffice geht über den Kaufbeleg, und wenn das Anlagegut erst einmal erfasst ist, sind keine Änderungen am Verwendungszweck oder den Beträgen mehr möglich. Ich habe somit das gleiche Problem wie Du, denn die Festplatten musst Du ja in der Tat nachaktivieren. Und wenn Du versuchst, die Platte einzeln zu aktivieren, dann beschwert sich Lexoffice wegen des Betrages.

Ja, es spricht sehr viel gegen Lexoffice. Haufe kommt damit durch, weil die Lösung an Personen gerichtet ist, die sich nicht gut auskennen und denen man daher sehr viel „unterjubeln“ kann. So zumindest mein Eindruck.

Der Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung war bei mir übrigens völlig unproblematisch mit zwei Klicks erledigt. Aber ich könnte hier Posting über Posting vornehmen von Dingen, die nicht funktionieren.

Unglaublich. Ich bin gerade neu ins Forum gekommen, weil ich mit LexOffice begonnen habe und über dasselbe Problem gestoßen bin: Keine Zugänge zu Anlagen. Jetzt suche ich nach einen Workaround. Ich weiß nicht, ob ich einfach so zusammenfassen kann kann, ich müsste die Anlage ja entfernen und neu hinzufügen, oder einen Anlagenabgang der alten Anlage buchen und einen neuen großen Anlagenzugang, das könnte für Verwirrung sorgen. Gibt es keine andere Lösung? Oder kann man das Anlagenverzeichnis manuell erstellen und nur die AFA-Buchungen in Lexoffice machen? Das ist alles sehr, sehr seltsam. Blöd, dass andere Programme wie sevDesk das auch nicht können, von denen komme ich gerade…