Hallo zusammen, weiterers Problem.
Ich habe unter der Rubrik „Anlageverwaltung“ die Auswahl „Handelsrecht“ und Steuerrecht". Soweit so gut. Dann gibt es in Buchhaltung die folgenden Auswahlmöglichkeiten lfd. Buchführung (selbsterklärend), Abschlussbuchung und steuerl. Abschlussbuchung. In welcher Rubrik buche ich denn nun das jeweilige Anlagegut „Handelsrecht“ und „Steuerrecht“ ? Gibt es die Möglichkeit die Abschreibungen automatisch von der Anlagenverwaltung in die Buchhaltung zu übertragen ?
Danke auch hier schon mal.
Hi,
Du nutzt wirklich financial office pro? Nicht büroservice komplett?
Ja.
Ich benutze lexware professional.
Ok, dann brauche ich kurz einen Schubser um darauf zu kommen, wo Du diese Auswahl konkret in Lexware buchhaltung pro findest.
Hi,
sorry, genau da finde ich es eben nicht. ![]()
Der Screenshot ist aus Lexware buchhaltung pro? Da eine Buchungsliste zu übertragen ist doch eher ungewöhnlich, da man Buchunglisten nach buchhaltung pro übertragt, aber nicht in buchhaltung pro.
Schau doch bitte mal in dem Programm, aus dem der Screenshot stammt unter ? - Info (und ggf. Details) welches Programm genau das in welcher Version ist.
Was genau ist unverständlich? Die Meldung meint, dass nur ein Rechnungskreis (Steuerrecht oder eben Handelsrecht) als Buchungsliste übertragen werden kann. Die etwaigen Differenzbeträge der Buchungsliste des anderen Rechnungskreises müssen selbst berechnet und manuell in Periode 13 oder 14 in der Buchhaltung gebucht werden.
Ich kann hier auch hier logisch erläutern, da ich kein Buchhalter bin kann ich inhaltlich nur bedingt behilflich sein.
Sorry, das Screenshot ist aus der Anlagenverwaltung.
Die Frage kann ich nicht beantworten. Im Grunde würde ich sagen die erste Option oder die zweite.

