Hallo zusammen,
ich komme derzeit in Lexware Office nicht weiter bzgl. der Angebotserstellung.
Mein Steuerberater hat mir damals eingetrichtert, dass auf Angeboten niemals die USt. ausgewiesen sein sollte, weshalb meine Angebote in den letzten 10 Jahren schon immer nur die netto Preise enthielten mit dem Zusatz unten drunter „Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt.“
Jetzt habe ich mir im Zuge der E-Rechnungspflicht Lexware Office besorgt und finde aktuell keine Möglichkeit in Angeboten den Ausweis von USt. in der Summenberechnung zu unterdrücken. Ich kann zwar den Steuersatz bei jeder Position auf 0% setzen, aber ich bin mir nicht sicher ob das der richtige Weg ist.
Wie handhabt ihr das? Ich würde ungern in diese Problematik kommen:
Finanzverwaltung und Rechtsprechung sehen in jedem Dokument, das einen offenen Mehrwertsteuerausweis enthält (wie zum Beispiel „19 % Umsatzsteuer = 19.000 Euro“), eine Rechnung.
Deshalb wird die Umsatzsteuer von solchen Rechnungen nach § 14c UStG („unberechtigter MwSt.-Ausweis“) selbst dann verlangt, wenn gar kein Umsatz erfolgte.
Warum? Hab ich noch nie gehört und sehe auch keinerlei Sinn darin, die USt hier wegzulassen.
Was ist denn die Quelle von diesem Zitat? Denn ich halte das für absoluten Quatsch. Ja, wenn Du Umsatzsteuer auf einer Rechnung angibst, bist Du diese im Regelfall schuldig, auch wenn Du ggf. gar nicht Umsatzsteuer ausweisen darfst. Aber wenn Du ein Angebot hast, dann ist das ein Angebot und das steht ja auch drauf. Daraus wird Dir niemand einen Betrag der Umsatzsteuer verlangen.
Vorsicht! Die Finanzrechtsprechung und somit auch die Finanzämter interpretieren jedes Dokument mit explizitem Mehrwertsteuer-Ausweis als Rechnung. Da hilft auch der Begriff „Angebot“ nicht zwingend. Kommt der Umsatz dann nicht zustande, kann es sein, dass trotzdem die Zahlung der Umsatzsteuer verlangt wird.
Aus diesem Grund raten Steuerberater davon ab. Noch komplizierter wird es bei Dienstleistungen an Endverbraucher. Hier darf im Angebot eigentlich nur der Bruttobetrag gemäß Preisangabenverordnung ausgewiesen werden, aber das ist hier wohl nicht das Thema.
Ich bin kein Finanzrechtler, daher vielleicht einfach mal in der zuständigen Umsatzsteuerstelle des eigenen Finanzamts nachfragen, was man dort vom eigenen Angebotsformat hält?
Muss man wieder Jurist sein, um die Feinheiten der gewählten Ausdrücke zu deuten und zu bewerten.
Primär ist im Urteil von Rechnung die Rede, gleichwohl wird erwähnt, dass dieser Begriff nicht ausreichend klar definiert ist.
Dennoch halte ich es für weltfremd, dass ein Finanzamt aus einem Angebot die Fälligkeit einer Umsatzsteuer ableitet. Das würde ich im Zweifel in der realen Welt, abseits von solchen theoretischen Themen, drauf ankommen lassen.
Letztlich schadet es wohl aber nicht, wenn man im Angebot bzw. auch auf einer AB darauf hinweist, dass es sich hierbei nicht um eine Rechnung handle und dieser Beleg nicht zum Vorsteuerabzug berechtige.
Ich hatte aber auch schon viele Diskussionen mit unseren Wirtschaftsprüfern, die sagten, es sei angeraten in diesen Angelegenheiten nicht auf gesunden Menschenverstand zu setzen.
Weltfremd, ja. Keine Frage. Die Sache ist halt die, dass es ganz offensichtlich formal vom Prinz auf der Erbse so interpretiert werden könnte. Wäre dies der Fall könnte man es natürlich darauf ankommen lassen, klar. Ist aber Aufwand, Ärger, Zeitverlust und wäre ganz einfach zu umgehen, wenn es in den Einstellungen einfach eine Checkbox gäbe, dass man auf Wunsch bei Angeboten einfach keine USt. ausweist. Natürlich kann man auch noch Hinweise drauf schreiben, dass das Angebot keine Rechnung im Ust.-Sinne darstellt, yada yada, aber mir wäre es halt am liebsten, wenn es einfach optional wäre. Die Zeile bedarfsweise zu verstecken dürfte ja eigentlich nicht zu aufwändig sein?
Gibt’s irgendeine Möglichkeit das als Feature Request aufzunehmen?