Hallo liebe Forengemeinde,
wir haben einige Minijobber die nicht unbedingt jeden Monat arbeiten. Nun möchten wir gerne ständige An- und Abmeldungen vermeiden. Gibt es eine Möglichkeit Minijobber mitlaufen zu lassen ohne eine Fehlzeit eintragen zu müssen? So wie ich das sehe müsste man für Leermonate dann immer „unbezahlter Urlaub“ eintragen, was aber nach 30 SV Tagen zu einer Unterbrechungsmeldung führt. Ist das wirklich so vorgesehen oder übersehe ich etwas?
Meine zweite Frage bezieht sich auf einen kurzfristig Beschäftigten der nun eine Ausbildung aufgenommen hat. Ich habe ihn fristgerecht zu Beginn der Sommerferien abgemeldet. Nun möchte der Mitarbeiter gerne als Minijobber weiter tätig sein. Kann ich ihn jetzt problemlos wieder anmelden oder muss ich dabei etwas beachten?
Lieben Dank schon mal!