Als Kleinunternehmer Reverse Charge Leistung empfangen - Wie buchen?

Hallo,

ich habe als Kleinunternehmer Reverse Charge Leistungen (Werbung über Instagram / Facebook) aus dem EU-Raum empfangen. Mir ist inzwischen bekannt, dass ich die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer nicht aus Lexoffice heraus generien kann, sondern dies über das Elster-Portal separat machen muss. Das kriege ich noch hin.

Allerdings frage ich mich trotzdem, wie ich den gezahlten Betrag in Lexoffice buchen soll. Eine Kategorisierung als „Werbung §13b“ wird aufgrund meiner Kleinunternehmereigenschaft von lexoffice abgelehnt. Soll ich die Zahlung schlicht als „Werbung“ buchen?

Besten Dank!

Hi,

bitte keine Mehrfachpostings zum gleichen Thema. Das Thema wir bereits hier erörtert: