Ich meckere ja nicht wegen der AGB. Das ist LX´ gutes Recht.
Der Änderung kann ich widersprechen. Habe ich gemacht. Kündigung (mit falschem Enddatum, harhar) habe ich bekommen.
Auch okay. Aber: Ich möchte im Rahmen der Mindestlaufzeit das bekommen, was mir zum Vertragsschluss zugesichert wurde. Mehr nicht.
Der Hintergrund ist folgender:
Ich war LFO-Kunde von 1996 bis 2007. Danach habe ich es nicht mehr gewollt, weil die Produktqualität und Preis nicht mehr passten:
- Buchhalter: Immer mehr Fehler, ständige Reorganisationen, immer häufiger Besuche auf der „Sonderhomepage“, die mehr Hilfe geleistet hat als die derzeitige 0900-Hotline und sonstige Foren zusammen. Die Innovationen beschränkten sich m. E. auf neue ElStEr-Module…
- faktura: Hier erkenne ich bis heute die Innovationen nur bei den Onlinefunktionen. Bis heute. Wofür also Updates bezahlen, wenn man diesen Krempel nicht braucht.
- LoGe: Lief immer prima, aber aufgrund Geschäftsverlagerung entfiel der Bereich der Personalbuchhaltung.
Und das für gefühlt 150 Euro im Jahr. Ausgestiegen bin ich, wenn ich mich recht entsinne, als Bugfix-Großupdates zur Jahresmitte kostenpflichtig und zum Standard wurden. An dieser Stelle war die Preisstruktur nicht mehr „planbar“.
Heute:
FiBu über Lamprecht inkl. Anlagenbuchhaltung, Einstand 130 Euro, Jahreskosten 20 Euro. Macht alles, was es soll und ist performant und stabil (und zugelassen).
Lohn entfällt.
Fakturierung über Mein Büro 2008 bis Mai 16 - läuft immer noch wunderbar. Die letzte Version ohne „geplantes Todesdatum“, die auch unter Win10 läuft.
Umstieg auf fak+auf erfolgte wegen Lieferschein+Sammelrechnung, was ich als komfortabel erachte.
Ein Anruf bei der Hotline vor Kauf ergab: am günstigsten ist ein Jahresabo, und danach kann ich bei Kündigung eben ohne eRechnung usw. weiterarbeiten. Und darauf verlasse ich mich beim Vertragsschluss.
Die steuerrechtliche Perspektive ist simpel:
FiBu = geprüft, zugelassen und mit (erfolgreich bei Buchprüfung genutzter) Prüf-CD. Zeitnahe Erfassung und fertig.
Inkl. Elster und Co.
Faktura = Rechnung sind formal korrekt, Nummerierung und Inhalte entsprechen allen Vorgaben (wie bei Mein Büro 2008 bis heute), und die Archivierung (Rechnungsausgangsbuch, lückenlose und revisionssichere Ablage im DMS) ist rechtskonform. Mehr muss ich bei Faktura nicht nachweisen. Mangels Bilanzierung bzw. G&V und mangels Handelsgewerbe ist Lagerbuchhaltung obsolet. Da ist, was reinkommt, und was nicht mehr da ist, wurde irgendwo berechnet. Ich verkaufe ja auch mal Dinge aus dem Privathaushalt und erfasse es als Umsatz, wenn eine Abgrenzung nicht diskussionslos machbar ist (z.B. der alte Speicher vom privat genutzten und aufgerüsteten Laptop).
Es gibt keinen erkennbaren Grund, weshalb die Fakturierung aktualisiert werden muss, solange die Unterlagen sauber erstellt und revisionssicher abgelegt sind. Rechnungen können auch auf Klopapier oder im Durchschlagheftchen entstehen - solange sie lückenlos und korrekt verbucht sind.
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Letztlich liefert Lexware bei den Kernfunktionen seit >10 Jahren keine für mich erkennbaren Weiterentwicklungen. Wozu sollte also eine Software, die bis vor wenigen Wochen als „dauerhaft, nach Jahresfrist eingeschränkt (aber in den relevanten Punkten nutzbar) funktionierende Vollversion“ für (ich meine) 129 Euro zu haben war, plötzlich jährlich denselben Betrag kosten (müssen), ohne dass es juristische Anforderungen oder eine erkennbare Weiterentwicklung gibt?
Klar: Betriebswirtschaftliche Überlegung, und die Konkurrenz macht es auch nicht anders.
Allerdings betrifft diese Änderung bei der „Vollversion“, die nun eine 365-Tage-Version geworden ist, nur Kunden „mit den neuen AGB“ bzw. Kunden ohne AGB-Widerspruch.
Beim Abo für 1 Jahr gehe ich ebenfalls davon aus, dass das Abo zumindest in der Mindestlaufzeit den Bedingungen bei Vertragsschluss entspricht.
Folglich will ich mein letztes Update im Abo-Zeitraum nutzen, solange es halt geht. Danach gibt mir niemand eine Aktualitätsgarantie, aber das ist meine Sorge.
Auch geht es nicht um den Euro - sonst würde ich allein ob der Zeit nicht hier schreiben. Es geht um einen geschlossenen Vertrag. Zahle ich mein Abo nicht, kommt irgendwann ein netter Herr vom Gericht und fragt, was ich denn alternativ herzugeben gedenke. Da wird Lexware sicher KEINE „Kulanz“ zeigen.
Warum sollte ich die vertraglichen Bestimmungen ignorieren?