Änderung vor Monatswechsel und nach Abrechnung

Hallo Zusammen, mir ist ein dummes Mistgeschick passiert. Uns ist aufgefallen das, das Häckchen für den Übergangsbereich noch nicht gesetzt war. Dies habe ich nach der Abrechnung getan und vor dem Monatswechsel. Ich dachte das die Rückzahlung die Monate mit der nächsten Abrechnung ausbezahlt werden. Leider ist dies nicht der Fall. Wie kann ich nun Den Oktober korrigieren bzw. das die Nachzahlung tätigen.

Bei den Lohndaten steht unter Netto Be- und Abzüge das die Nachzahlung im Oktober getätigt wurde. Dies ist wie gesagt nicht der fall. Weil die korrektur nach der Abrechnung getätigt wurde.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo Kevin,

herzlich Willkommen in unserer Community…

Wenn der Monat ausgezahlt ist, sollte man keine Korrekturen mehr machen, die Auswirkungen auf die Auszahlung haben.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

  1. Die Korrektur rückgängig und nach dem Monatswechsel wiederholen.

  2. Die Differenz zwischen der Auszahlung vor und nach der Korrektur ermitteln und im Folgemonat als sonstigen Bezug netto nachzahlen.

Viele Grüße,
Sancho

Danke für deine Antwort. Ja, jetzt hinterher bin ich auch schlauer. Aus Fehlern lernt man.
Welche Lösung davon ist die saubere? Wahrscheinlich die Korrektur rückgängig zu machen?

Wie funktioniert das in Lexware? Ich habe schon alles Probiert über den korrekturmodus aber keine Möglichkeit gefunden wie ich etwas ändern konnte.

Ich habe z.B. mal ausprobiert die Gleitzone rückwirkend deaktivieren. Dann zieht Lexware den Betrag im November wieder ab. Das ist aber dann nicht korrekt weil der Betrag ja noch gar nicht bezahlt wurde.

Da Du den Monatswechsel schon gemacht hast, ist die Variante 2 die einfachste. Für Variante 1 müsstest Du eine Datenrücksicherung auf den Vormonat machen, was ich bei so einer ‚kleinen Sache‘ für nicht notwendig erachte.

Viele Grüße,
Sancho

Ok, das habe ich mir schon gedacht.
Wie mache ich das genau.

Bei Oktober steht aktuell bei Netto Be- Abzüge mehrere Korrekturen für die vergangen Monate die ja nicht aus gezahlt wurden (z.b Korrektur für Mai 56,60€)
Habe ich das richtig verstanden das ich diese ganzen Korrekturen zusammen zähle ich diese dann im November unter Sonstiger Bezüge eintrage und so dann abrechnen?

Du ermittelst die Differenz zwischen dem was Du ausgezahlt hast und was Du hättest auszahlen müssen (steht auf der aktuellen Abrechnung)

Das Ergebnis erfasst Du in 11/23 als sonstigen Bezug.

Viele Grüße,
Sancho

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