Änderung in der Steuer durch Eintragung der Elterneigenschaf

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Mitarbeiter mit der Lohnabrechnung Oktober, rückwirkend ab August, das Häkchen bei „Elterneigenschaft nachgewiesen“ gesetzt, da wir im Nachhinein die Geburtsurkunde des Kindes erhalten haben. Dadurch hat sich natürlich der Beitrag zur Pflegeversicherung geändert, dies wurde auch automatisch in Lexware korrigiert.
Zudem hat sich aber auch die Lohnsteuerbasis sowie die Kirchensteuerbasis und der Soli geändert, das Steuerbrutto an sich ist gleich geblieben. Wie ist das möglich, wenn an den Steuerdaten selbst nichts geändert wurde? Bisher war mir dieses Vorgehen nicht bekannt oder hat das ggf. etwas mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zu tun? Vielleicht habe ich auch einfach nur eine Wissenslücke…

Ich freue mich über jede Antwort, die Licht ins Dunkel bringt. :wink:

Lieber Gruss
vikingVT

Hallo,

ja das in der Tat verwirrend :wink:.

Die KV und PV Beiträge bei gesetzlichen Versicherten sind voll abzugsfähig. Deshalb ist die Steuer bei einem MA mit PV Zuschlag niedriger als ohne, du mußt dir das wie eine Art Freibetrag vorstellen. Das Steuerbrutto ändert sich dadurch nicht.

Guten Morgen Frank,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort, jetzt ist es mir klar und ich bin beruhigt. :slight_smile:

Liebe Grüsse
vikingVT