Änderung der Betriebsstätte

Hallo,

ich wollte für die anstehende Betriebsprüfung die Daten versenden. Nun heißt es, dass ich unter einer Betriebsnummer mehrere Betriebsstätten hätte.

Wir sind 2009 umgezogen und ich habe natürlich die Adresse ändern müssen, wobei die Betriebsnummer gleich geblieben ist. Ich habe jetzt zwei Betriebsstätten mit gleicher Nummer und kann also die Daten nicht verschicken.
Nachträglich kann ich es nicht ändern - leider…aber ab 2017 würde ich natürlich gern die Änderung vornehmen - weiß aber leider nicht wie…

Habe das Jahr bzw. den Monat Dezember 2016 vorsichtshalber noch nicht abgeschlossen.

Was muss ich denn nun machen, da ich auch nicht weiß welcher Mitarbeiter noch unter der alten Adresse läuft…

Grüße
Tigermami

Hallo Tigermami,

da hast du in der Vergangenheit den Begriff der Betriebsstätte leider falsch verstanden.

Im Lohn kann man mehrere Betriebsstätten in einer Firme anlegen.
Unterschiedliche Betriebsstätten liegen aber nur dann vor, wenn jede Betriebsstätte auch eine eigene Betriebsnummer hat.
Wenn die Firma einfach nur umzieht, dann gibt es keine unterschiedlichen Betriebsstätten, sondern man muss dann einfach
nur in den Firmenstammdaten die neue Adresse eingeben.
Und ggf. natürlich die neuen Steuernummern, wenn ein anderes Finanzamt zuständig ist.

Ich fürchte für diese SV-Prüfung wirst du mit dem Prüfer reden müssen, ob er eine klassische Prüfung anhand von
Papierunterlagen macht.
Ein elektronischer Export wird da keine brauchbaren Daten abliefern.

Und - da ja jetzt praktischer Weise gerade ein neues Jahr beginnt - bitte lösche die Betriebsstätten und lasse ab diesem
Jahr alles nur unter einer Betriebsstätte laufen.

Viele Grüße
Marcus

Hallo,

erst einmal danke für die Antwort.

Das stimmt, ich hatte nach meiner 1. großen Betriebsprüfung und einem Steuerberaterwechsel der Einfachheit halber eine neue Firma angelegt…

Soll ich die alte Firma nach dem Jahreswechsel einfach löschen und wie ist es dann mit den „alten“ Mitarbeitern??

Grüße

Hallo Tigermami,

naja mit dem Löschen ist das so eine Sache. :smiley:

Auch wenn die Betriebsprüfung ( und evtl. auch LSt-AP und Sozialversicherungsprüfung ) durch sind.
Das ändert nichts an den Aufbewahrungsfristen.

In der Regel gibt es dann zwar „Frieden“ und die alten Daten möchte niemand mehr sehen.
Nichtsdestotrotz müssen sie bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist vogehalten werden.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Marcus,

habe meine gesamten Unterlagen auf einem 2. Rechner liegen (hab vor Jahren schon mal schlechte Erfahrungen mit meiner Festplatte gemacht…). Hier habe ich nun alles versucht und es ändert sich nichts.

Ich habe eine 1. Betriebsstätte (Anschrift nach Umzug), die ich gar nicht bearbeiten und aber auch nicht löschen kann und die auch nicht vollständig ist - Button funktioniert nicht
dann habe ich eine 2. Betriebsstätte (vor dem Umzug), die wäre vollständig und lässt sich bearbeiten und auch löschen - Button funktioniert; hier sind allerdings Mitarbeiter hinterlegt.

Ich weiß nicht, was ich noch machen soll…

Grüße
Tigermami

Hallo Tigermami,

wenn das bei dir schon einmal funktioniert hat, dann kannst du ja auch jetzt eben noch einmal eine neue Firma anlegen.
Die beiden anderen Firmen gehen ja nicht verloren.

Ich habe auch gerade bei einem großen Mandanten die Firma neu angelegt.
Bei Firmen mit vielen Buchungen und/oder vielen Mitarbeitern mache ich das ohnehin alle fünf Jahre.
Sonst schleppe ich zu viele „Karteileichen“ durch die Datenbank.

Wenn die Wawi nicht zu sehr involviert ist, dort verliert man dann die Bewegungsdaten, dann bietet sich der Jahreswechsel dafür ja regelrecht an.
Im Lohn stehen im Januar ja immer alle Uhren auf Null.

Wie gesagt ich habe das hier gerade wieder vollzogen.
Hat auch bei der Sozialversicherung schon super geklappt.
Nur bei den Elstam gibt es leider z. Zt. ein Problem. Der Wechsel des Datenübermittlers lässt sich nicht durchführen.
Da wird aber sicherlich bald eine Lösung kommen.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Marcus,

hab’ ich mir auch schon überlegt und da ich die Daten auch nicht automatisch in den Buchhalter übernehme müsste das eigentlich ja funktionieren. Ich werde das mal auf meinem 2. Rechner versuchen ansonsten muss die Betriebsprüfung halt händisch laufen - morgen muss sie das ja nun auch schon…

Melde mich wenn ich irgendwie weiter gekommen bin. Vielen Dank nochmal für Deine Geduld :wink:

Grüße
Tigermami

@Tigermami

Wie ist der Sachstand? Hat soweit alles funktioniert?