Guten Abend,
trotz langjähriger Arbeit mit Lexware und Suche im Forum finde ich keine Lösung und „neue Firma anlegen“ ist in meinem Fall Unsinn. Das Problem (nachlaufendes ! abweichendes Geschäftsjahr):
Eine kleine GmbH wird in eine andere Firma integriert und dann aufgelöst. Bisher war das Kalenderjahr = Geschäftsjahr
Letztes volles GJ = 2015.
In 2016 wurde die GmbH per 30.11.2016 aufgelöst, so dass das neue und letzte Buchungsjahr 2016/2017 vom 01.12.2016 bis 30.11.2017 läuft. Das Jahresende für 2016 zum 30.11. ist ja unproblematisch, da es einfach im November aufhört aber:
Nach der Neuanlage 2017 sind natürlich nur Buchungen ab dem 01.01.2017 zulässig. Eine neue Firma nur für dieses eine letzte Jahr anzulegen, ist unsinnig, da dann vermutlich etliche Änderungen in den Konten vorgenommen werden müssen (geht mit Export/Import). Aber eigentlich wollen wir das wegen der Kontinuität nicht.
Ich würde das jetzt mit „dem Holzhammer“ machen und den Dezember 2016 einfach insgesamt per 01.01.2017 buchen und die Eröffnungsbuchungen inklusive Bank mit den Werten vom 01.12.2016 per 01.01.2017 einbuchen. Bei den OP’s spielt es keine Rolle und die USt-VA’s kann ich auch hintrimmen. Die Buchhaltung geht abschließend an den Stbr. via DATEV Export, der wird das dann wohl gebacken bekommen?
Geht es auch anders? Hat jemand schon das gleiche Problem gehabt? Danke für einen Tip!
es handelt sich hier um eine Verschmelzung zur Aufnahme, wenn ich Deine Ausführungen richtig gelesen habe.
Dann wäre in der erlöschenden GmbH eine Verschmelzungsbilanz zum 30.11.2016 zu erstellen. Am besten exportierst Du sie in Word und änderst das Datum auf dem Deckblatt von 31.12.2016 in 30.11.2016. Dass im Dezember nichts mehr gebucht wird, braucht ja keinen zu jucken. Und ein neues Buchungsjahr brauchst Du auch nicht mehr anzulegen. Die Buchhaltung wird einfach geschlossen.
Bei der aufnehmenden Firma ist diese Verschmelzungsbilanz Einbringungsbilanz, d.h. Buchhaltungsbeleg für die Verschmelzung. Ich unterstelle, dass aus steuertaktischen Gründen zu Buchwerten übertragen wird.
Guten Abend Rainer,
erst einmal herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Leider ist es ein bisschen anders, aber eigentlich ganz „normal“. Vielleicht habe ich den Fall etwas ungeschickt dargestellt. Die Situation ist so:
Die GmbH wurde zum 30.11.2016 aufgelöst und befindet sich jetzt „in Liquidation“ bis zum 30.11.2017. Die Übernahme durch die andere Firma findet nur „wirtschaftlich“ statt, indem diese der GmbH materlielle und immaterielle Vermögensgegenstände regulär „abkauft“.
Eine „Verschmelzung“ findet nicht statt. Das letzte (Auflösungs-)Buchungsjahr der GmbH läuft deshalb vom 01.12.16 bis 30.11.17. Danach ist die GmbH erloschen und die Buchhaltung endet.
In diesem um einen Monat verschobenen Abwicklungsjahr müssen für die GmbH noch alle üblichen Aktivitäten mit dem Finanzamt abgewickelt werden. Ebenso findet noch der (abnehmende) Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten statt, z.B. noch auslaufende Projekte. Es müssen also z.B. die laufenden USt-Voranmeldungen und abschließend eine GuV & Auseinadersetzungsbilanz für das FinAmt und die Gesellschafter erstellt werden. Ebenso aktuell eine Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 30.11.2016.
Wie sieht dann Dein Vorschlag aus? Vielleicht doch mein „Holzhammer“? Das Problem in Lexware ist einfach, dass ich im Dezember 2016, der ja dann zum GJ 2017 gehört, nach dem Jahreswechsel auf 2017 vom 01.12.2016 bis 31.12.2016 (!) nichts buchen kann, da Lexware als Buchungsdatum nur ab dem 1.1.2017 akzeptiert. Aber das kann ich in Lexware nicht aushebeln. Im Handbuch steht nichts und andere meinen dazu tatsächlich → „neue Firma mit abweichendem GJ eröffnen“. Nur ist das m. E. viel zu viel Aufwand.
Danke für eine Idee und schönen Abend noch . . .
LG Peter
hier hat es sich jemand selbst schwer gemacht. Das Finanzamt grinst und Du hast die Arbeit, denn jetzt musst Du für die Firma i.L. einen neuen Mandanten anlegen - und zwar mit abweichendem Wirtschaftsjahr von Dezember bis November.
Da hängt sich jemand - für meine Begriffe unnötig - eine Liquidation und einen steuerschädlichen Asset-Deal an den Hals.