Abschreibung Computer Bildschirm

Ich habe kürzlich einen neuen Monitor für mein Büro angeschafft, dessen Wert unter 250€ liegt. Ich bin der Anleitung hier gefolgt Sofortabschreibung bei Computer und Zubehör | lexoffice Help Center. Allerdings erhalte ich eine Fehlermeldung in LexOffice, die besagt: „Anlagegüter, die unter 250€ liegen, dürfen direkt als Betriebsausgabe erfasst werden. Bitte wählen Sie eine entsprechende Ausgabenkategorie.“

Ich habe versucht, verschiedene Ausgabenkategorien auszuwählen, aber die Fehlermeldung bleibt bestehen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir Schritte empfehlen, wie ich meinen Monitor korrekt in LexOffice buchen kann?

Ich bin für jede Hilfe dankbar und freue mich auf eure Ratschläge!

Selbst wenn ich eine manuelle Anlage erfasse bekomme ich die gleiche Fehlermeldung.

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

versuche bitte mal, es nicht als Anlagegut zu erfassen. Unter 250 EUR gibt es keine Abschreibung und auch kein GWG. Evtl. Bürobedarf o.ä.

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