Hallo zusammen,
leider ist im August einer unserer Mitarbeiter verstorben. Nun stehe ich vor der Herausforderung, die Abrechnung in Lexware korrekt abzubilden, und hoffe auf eure Unterstützung.
Die DEÜV-Abmeldung mit Meldegrund 49 wurde bereits erstellt. Allerdings habe ich im Internet mehrfach gelesen, dass die Lohnsteuerbescheinigung für einen verstorbenen Mitarbeiter grundsätzlich auf den Erben auszustellen und entsprechend zu übermitteln ist.
Mir ist allerdings unklar, wie sich dieser Sachverhalt konkret in Lexware abbilden lässt. Muss hierfür ein neuer Mitarbeiter bzw. der Erbe separat angelegt werden? Falls ja, wie erfolgt die korrekte Abrechnung, ohne dass dadurch eine DEÜV-Anmeldung ausgelöst wird? (Wie werden die Summen der LSTB vom Mitarbeiter auf die des Erben übertragen)?
Zusätzlich soll an den Erben noch ein freiwilliges Sterbegeld gezahlt werden. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist dieses:
- lohnsteuerpflichtig und nach den ELStAM bzw. Steuermerkmalen des Erben abzurechnen,
- sozialversicherungsfrei.
Daher gehe ich davon aus, dass der Erbe entsprechend mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0 abgerechnet werden muss. Aber auch hier stellt sich mir die Frage, wie ich den Erben in Lexware korrekt anlege, damit keine DEÜV-Anmeldung erzeugt wird und die Zahlung dennoch steuerlich richtig verarbeitet und bescheinigt wird.
Hat jemand diesen Fall bereits in Lexware abgerechnet und kann mir sagen, wie ihr dabei vorgegangen seid?
Vielen Dank für eure Hilfe!