FA teilt uns mit, wir müssen mit alten Datenübermittler eine Abmeldung durchzuführen. Die ausgeschiedenen Mitarbeiter hängen jetzt im FA System mit Steuerklasse 6 in unsere neue Firma mit alten Datenübermittler. Wie können wir jetzt diesen Vorgang bereinigen?
Wir haben Umfirmierung der Firma zum 31.12.2014 gehabt. Neue Firma – Neue Steuernummer
Alle Mitarbeiter wurden ab dem 01.01.2015 in die neue Firma übernommen. Leider haben wir die Datenübermittlerwechsel zum 31.12.2014 nicht durchgeführt.
Ganzes Jahr 2015 mit alten Datenübermittler in der neue Firma gearbeitet. Den Datenübermittlungwechsel haben wir erst im 2016 durchgeführt.
Im 2015 sind drei Mitarbeiter aus der neuen Firma ausgeschieden. Die haben die aus neuer Firma wir mit dem alten Datenübermittler im 2015 abgemeldet. Wie kann ich das System auf alten Datenübermittler umzustellen um noch eine Abmeldung durchzuführen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo eine Abmeldung führst du durch, wenn ein Austrittsdatum eingetragen wird bei dem Mitarbeiter. Dann kann über Elstam eine Abmeldung beim FA versandt werden.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, hat ihr eine Umfirmierung durchgeführt, d.h. die MA nicht abgemeldet?
In dem Fall musst du „Wechsel des Datenübermittlers“ in der neuen Firma anstoßen, kannst du immer machen, wenn Abrechnungs- und Kalendermonat übereinstimmen.
im Anhang sende ich Ihnen den Ausdruck des FA.
Da sieht man, dass die Frau zum 31.03.2015 nicht ganz richtig abgemeldet wurde.
Obwohl wir die abgemeldet haben, hängt die im FA System mit der Steuerklasse 6 unter alten Datenübermittler. Wir sind jetzt als Nebenarbeitsgeber mit der alten Steuernummer als Datenübermittler. Der Arbeitsgeber mit der alten Steuernummer gibt es nicht mehr.Wie kann man dies bereinigen? Wie kann man diese Arbeitnehmerin noch mal abmelden. Wir haben keinen Zugang zu dem alten Datenübermittler mehr.
Aktuell ist der Arbeitsgeber = der Datenübermittler (gleiche Nummer), nachdem wir in 2016 den Wechsel des Datenübermittler durchgeführt haben.
Lexware Mitarbeiterin konnte auch nicht helfen. Hat empfohlen über Elsteronline zu bereinigen. Da habe ich die gleiche Fehlermeldung bekommen:" Abmeldung zum 01.01.2015 fehlgeschlagen. Abmeldung des Arbeitnehmers ist nicht möglich, weil kein Arbeitsverhältnis besteht."
FA empfiehlt ein anderes Referenzdatum zu nehmen und anschließend einen Datenträgerwechsel machen. MfG Galina