Abgleichbuchung für EÜR

Hallo zusammen,
ich möchte die EÜR im „Buchhalter“ erstellen. Dabei werden vom Programm die USt-Vorauszahlungen aus dem entsprechenden Sachkonto übernommen. Da aber die Vorauszahlung für den Dezember immer erst im Januar des Folgejahrs erfolgt, gehört dieser Betrag buchhalterisch eigentlich noch ins alte Jahr und müsste dort auch bei den erfolgten Zahlungen erfasst werden. Wie bucht man das, ohne das Bankkonto im Januar zu „verbiegen“? Oder wertet das FA die tatsächlichen Zahlungen im Januar bis Dezember für das laufende Geschäftsjahr?
Gruß aus dem Harz
A.

Hallo A,

ob der Dezemberbetrag noch Aufwand im alten Jahr darstellt oder nicht, kommt darauf an.
Es ist nur dann Aufwand im Vorjahr, wenn das Geld bis zum 10.01. ( und zwar ohne Rücksicht auf Feier- oder Wochenendtage ) bei der Finanzkasse ist.

In diesem Jahr kannst du daher den Aufwand nur dann nach 2015 buchen, wenn du das Geld freiwillig so rechtzeitig überwiesen hast, daß es am
Freitag, den 09.01. beim FA war.

Hat das FA mittels Einzugsermächtigung abgebucht, dann ist das ( wegen des Wochenendes ) erst am Montag, den 11.01. geschehen.
Und damit kann es nicht mehr nach 2015 gebucht werden, sondern ist erst Aufwand in 2016.

Viele Grüße
Marcus

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Danke, Marcus,
gut zu wissen. Dann kann ich ja dem Programm beruhigt überlassen, die Zahlungen von Januar bis Dezember zu übernehmen.