AAG-Erstattung bei KuG und Zuschuss zum KuG

Hallo,
wir stocken das KuG bis zum früheren Netto auf. Beispiel: Zuschuss zum KuG 300,00 EUR.
Der Zuschuss ist lt. Lohnabrechnung in Höhe von 200,00 EUR sv+steuerfrei und von 100,00 EUR sv+steuerpflichtig (über 80%).
Soweit ist alles in Ordnung.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Monat 3 Wochen krank.
Das Programm (LFO 2020) weist bei der Erstattung die richtige Erstattung für die Lohnfortzahlung aus.
Beim Zuschuss (je eine Zeile für sv+steuerfrei (Lohnart 847) und sv+steuerpflichtig (Lohnart 973) ist „keine“ Erstattung eingetragen.
Wenn ich bei der Lohnart 847 die Erstattung auf „lt. Arbeitstage“ ändere, wird die Umlage1-Erstattung erhöht.
Wenn ich bei der Lohnart 973 die Erstattung auf „lt. Arbeitstage“ ändere, wird die Umlage1-Erstattung erhöht und eine Umlage2-Erstattung in voller Höhe des Zuschusses (200,00 EUR) ausgewiesen.
Wieso Umlage2-Erstattung? Es besteht doch kein Mutterschutz.

Bekommt man für die Lohnart 847 überhaupt eine Erstattung? Sie ist doch nicht umlagepflichtiig, oder?

Kann mir jemand helfen, ich komme so nicht weiter.

Viele Grüße und vielen Dank
Heinz

Hallo Heinz,

die Krankheit hat begonnen, während bereits im Betrieb KUG gerechnet wird? An den Tagen, die der MA krank war, wäre er normalerweise im KUG gewesen?