Hallo zusammen,
wir überlegen gerade das Lexoffice Lohn Modul hinzuzunehmen, aber sind nun etwas verunsichert, ob das überhaupt für uns geht.
Wir haben mehrere E-Autos in der Firma und zahlen den Mitarbeitern die 70€ monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber.
Da ich in der Testversion von dem Modul dieses Entgelt nicht gefunden habe, habe ich den Support angeschrieben und als Antwort kam:
„Dieses Entgelt kann mit lexoffice leider nicht abgerechnet werden, da wir dieses Entgelt nicht korrekt in der Lohnsteuerbescheinigung verarbeiten können, bedaure…“ "…Wir haben einige Kunden die lexoffice nutzen und dieses Entgelt anscheinend anderweitig abrechnen, wie genau kann ich Ihnen allerdings nicht sagen. Deswegen meine Antwort, dass Sie lexoffice nutzen können, nur eben dieses Entgelt nicht abrechnen können. "
Lexoffice wirbt ja mit folgenden Punkten auf Ihrer Homepage:
Einfach & Intuitiv: Nehmen Sie die Lohnabrechnung selbst in die Hand – auch ohne Fachkenntnisse.
Auf der sicheren Seite: Immer gesetzlich auf dem aktuellsten Stand.
Unternehmerische Unabhängigkeit: Von Dienstleistern, Stichtagen und Endgeräten
Aber wenn ich dieses Entgelt nicht abrechnen kann und Sie mir nicht sagen können wie es denn alternativ geht, dann ist es nicht einfach und intuitiv. Des Weiteren bin ich nicht auf der sicheren Seite, da im Zweifel falsch abgerechnet von mir und vor allem gesetzlich nicht auf dem neusten Stand, da es ja die Gesetzgebung als Möglichkeit vorgibt. Und ich bin nicht unabhängig, da ich doch wieder einen anderen Dienstleister brauche, der mir sagt was ich machen muss, was Sie nicht können.
Gibt es jemanden hier der diese Pauschale auch den Arbeitnehmern zahlt? Und wenn ja, wie macht ihr das dann?
was genau ist das denn für eine Pauschale? Weisst Du, wie diese lohnsteuer- und sv-rechtlich zu behandeln ist?
Und ja, Werbung/Marketing ist eben nicht immer an der Realität zu 100% dran. Es wird immer Situationen geben, in denen eine Lösung/Anwendung/Software den Anspruch nicht erfüllen kann. Die oben von Dir zititerten Aussagen treffen dennoch für viele andere Anwender:innen zu, da diese eben „nur“ Standardleistungen abrechnen.
Auch das ist nicht ungewöhnlich, da es eben Dinge gibt die man selbst nicht weiss und eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte.
Es ist nicht optional, aber gerade bei Software die rechtliche Themen beackert, kann man nicht alles zu 100% sicher abdecken.
Wenn Du aber abklären kannst, was diese pauschale ab Voraussetzungenm mitbringt und wie abzurechnen ist (also sv-/steuerrechtlich), dann kann man schauen, wie es abzurechnen ist bzw. welche Optionen man hat.
Mit etwas Glück ist auch jemand in der Community, wo eben auch diese Pauschale mit lexoffice gehandhabt wird und die Person meldet sich dann hier.
Hallo Steve,
danke für deine Antwort.
Ich weiß leider nicht genau wie diese zu behandeln ist. Ich weiss nur, dass wir 70€ ansetzen und der Mitarbeiter auch 70€ ausgezahlt bekommt. Es wird, soweit ich dsa bisher gesehen habe, nichts drauf gerechnet oder abgezogen.
Natürlich muss man Werbung relativieren, aber wenn Lexoffice mit Sätzen wie „immer gesetzlich auf dem aktuellsten Stand“ wirbt, dann gibt es meiner Meinung nach nicht so viel Spielraum für Ausnahmen, denn immer bedeutet eben immer und nicht meistens. Und wenn man dann eine Pauschale nicht abrechnen kann, dann ist man eben nicht auf dem aktuellsten Stand, vor allem, weil diese Pauschale auszuzahlen, schon seit Jahren möglich ist.
Zu der Pauschale habe ich folgendes gefunden:
" Privates Aufladen des Elektrodienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-)Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.
Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).
Seit 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
Wenn es tatsächlich sv- und steuerfrei ist, würde ich ein Entgelt nehmen, was ebenso abgerechnet wird. Das sollte mit dem Steuerbüro nochmal abgesprochen werden.
Internetpauschale wäre ja so etwas ähnliches, diese ist jedoch z.B. pauschalversteuert.
Wie auch bei lexoffice ist es bei lexoffice lohn so, dass nicht alles was denkbar ist, in der Software um umsetzbar ist. Das was umsetzbar ist, ist dann aber auf dem gesetzlich aktuellen Stand. So interpretiere ich dies zumindest. Das hier auszudiskutieren bringt jedoch eher wenig, da wir von hier aus nur bedingt bis gar nichts machen können.