3 Zahlungen für einen Beleg

Hallo zusammen und frohe Weihnachten :slight_smile:

Ich stehe derzeit vor folgendem Problem und hoffe das jemand eine Lösung hat:

Ich habe ein Smartphone gekauft und den Bruttobetrag in 2 Zahlungen bezahlt. Anschließend hat der Verkäufer mir die gezahlte Umsatzsteuer zurücküberwiesen, sodass ich nun 3 Buchungen auf meinem Konto für einen Beleg habe und diese in Lexoffice dem Beleg zuordnen muss. Ich habe mich bei der Buchung an folgende Anteilung gehalten und es geschafft beide Zahlungsausgänge dem Beleg zuzuordnen, allerdings kann ich den Zahlungseingang (zurückgezahlte Ust.) nicht zuordnen. Wenn ich auf „Bereits erfasstem Beleg zuordnen“ klicke, wird mir der Beleg leider nicht mehr angezeitgt.

Smartphone (netto): 796,60€
19% Ust.: 151,35€
Smartphone (brutto): 947,95€

Zahlung 1: 947,25€
Zahlung 2: 0,70€
Rückerstatttung: 151,35€

Hat jemand eine Idee/Lösung um das Problem zu lösen?

Vielen Dank und liebe Grüße
Stefan

*Da ich als neue Nutzer nur ein Bild/Nachricht hochladen konnte, hier noch der Screenshot von dem Beleg, wo die beiden Zahlungen von mir dem Beleg zugeordnet wurden:

Hallo,
du kannst in Lexware Office einer Rechnung keine Einnahme (hier die erstattete Umsatzsteuer) zuordnen.

Aber wieso hat der Verkäufer dir die Umsatzsteuer zurückgezahlt? Jeder Kauf in Deutschland ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Verkäufer diese nicht erhoben hat, schuldest du sie. Du müsstest die entsprechende USt-Forderung in Lexware Office (unter Elster) auch sehen können, bzw. sie ist in deiner USt-Voranmeldung für November berücksichtigt und mittlerweile von dir gezahlt worden.

Um das glatt zu ziehen, müsste es ausreichen, wenn du einen Ausgabenminderungsbeleg über die erstattete Umsatzsteuer erstellst, diesen als Umsatzsteuereinnahme kategorisierst und gegen die Rückzahlung abgleichst.

Hallo Sourcer63,

danke schonmal für die schnelle Antwort. Eine wichtige Information habe ich wohl vergessen mitzuteilen - Der Verkäufer ist ein Niederländisches Unternehmen und die Ust. wurde mit folgender Begründung zurücküberwiesen:

Hallo Stefan,

wir haben die Steuerschulderschaft für Deine Bestellung umgekehrt.

Du hast bei uns eine geschäftliche Bestellung mit der Bestellnummer 32188851220 aufgegeben. Aufgrund der geltenden Mehrwertsteuerbestimmungen in der EU haben wir die Steuerschuldnerschaft für Dich umgekehrt. Du erhältst den Mehrwertsteuerbetrag innerhalb von 5 Arbeitstagen von uns zurück.

Ändert sich dadurch der Sachverhalt, oder muss ich nach wie vor den von dir vorgeschlagenen Ausgabenminderungsbeleg über die erstattete Umsatzsteuer erstellen?

Gruß Stefan

Das ist genau das, was ich geschrieben habe. :wink:

Schau mal in die Details deiner Ust-Voranmeldung für November. Da müsste die entsprechende Umsatzsteuerbelastung für das Handy als Zahlungspflicht auftauchen. Wenn ja, dann wie schon erklärt die Rückerstattung gegen einen selbst erstellten Beleg buchen.

Hier ist das sehr schön erklärt:

Wie erfasse ich eine Erstattung? | Lexware Office Help Center

Ah, ich verstehe - danke vor allem für den verlinkten Artikel. Lustigerweise war ich sogar gerade aufgrund einer anderen Buchung selbst auf diesem Atikel, hätte aber nicht so schnell die Verbindung zu diesem Fall gezogen. Die Mehrwersteuer Rückerstattung konnte ich somit erfolgreich verbuchen :slight_smile:

Damit wäre das Thema erledigt. Vielen Dank nochmal und schonmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gruß Stefan