in der Gastronomie und in Cafés haben wir ja leider für jeden Artikel 2 Steuersätze - je nachdem, ob der Bienenstich am Tisch verzehrt (19%) oder mitgenommen (7%) werden soll.
Da man einen Artikel aber nur einer Warengruppe und diese nur einem Steuersatz zuweisen kann, sehe ich hier keine andere Möglichkeit als eine Warengruppe mit 7% und eine mit 19% anzulegen und jeden Artikel zweimal.
Dann funktioniert zwar die Rechnungsschreibung, aber die Lagerverwaltung nicht. Der Zuckerbäcker möchte gerne wissen, wieviel Stücke Frankfurter Kranz noch in der Filiale Hintertupfingen vorhanden sind.
Der Fall ist ja nicht selten. Wie löst Ihr das? Evtl. jeden Artikel sogar 3x anlegen - einen Hauptartikel (Bestandsartikel) mit 0%, wo auch die Zugänge gebucht werden und dann jewils 2 Stücklistenartikel anlegen - einen mit 7% und einen mit 19% und dann jeweils 1 Stück des Hauptartikels hinterlegen? Funktioniert das (wenn auch aufwändig)?
soeben habe ich im Lexware-Forum eine Antwort erhalten und in der Testfirma getestet.
Man braucht nicht 3 Artikel, sondern legt ihn zunächst in einer Warengruppe mit 7% an, dupliziert ihn dann und ändert dabei die Warengruppe und setzt das Häkchen bei „Stückliste“, wo man mit dem Hauptartikel verzweigt. Es gibt dabei 2 Varianten, die allerdings beide Nachteile haben.
Entfernt man bei dem Stücklistenartikel das Häkchen bei „Lagerartikel“, funktioniert das System automatisch mit dem „Schönheitsfehler“, dass im Lagerjournal nur noch „Bestandveränderung über Stückliste“ steht und die Rechnungsnummer nicht recherchierbar ist.
Kennzeichnet man den Stücklistenartikel zusätzlich als Lagerartikel, muss man zusätzlich einen Bestand an Stücklistenartikeln schaffen, indem man eine bestimmte Menge über die Artikelverwaltung manuell umbucht.
So funktioniert es, wenn auch nicht sehr komfortabel. Offenbar hat Lexware diejenigen vergessen, die sich mit 2 Steuersätzen für den gleichen Artikel rumschlagen müssen.