wir haben einen MA der hauptberuflich dualer Student ist und nebenbei 2 Minijobs ausübt. Da wir der 2. Minijob sind müssen wir Ihn ja mit der 101 / 1101 an die zuständige KK melden.
Der Lohn der bei uns erzielt wird, muss ja mit seiner Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. Wie genau ist das Vorgehen bei so einem Sachverhalt in Lexware? Muss man hier die GKV Monatsmeldungen vorab übermitteln oder erst nach Aufforderung und wie wäre er Lohnsteuertechnisch anzulegen (automatisch die 6?)
in dem Fall muss in den MA-Stammdaten unter dem Punkt SV-Status die Mehrfachbeschäftigung angehakt und die Entgelte aus der Hauptbeschäftigung erfasst werden. Die GKV-Monatsmeldungen werden von der Krankenkasse über die Antwortzentrale angefordert.
Bei ELStAM muss eine Anmeldung als Nebenarbeitgeber erfolgen. Das bedeutet es wird dann die Steuerklasse 6 übermittelt.