Ich habe folgendes Problem. Seit der Umstellung der Mitgliedsnummer habe ich die selbe Berufsgenossenschaft 2 mal da. Nun wird von jeder die Nummer verlangt. Geht aber nicht weil 2 mal die selbe nicht geht.
Nun geht seit Januar 2025 keine Lohnsteueranmeldung mehr da ein Fehler da ist, Hst jemand eine Idee
Hallo @Hansjörge
herzlich Willkommen in unserer Community.
Wie lautet die Fehlermeldung denn?
Gibt es im Lexware scout (unter Extras-Lexware scout) ein Problem?
Viele Grüße
Sancho
Es ist 2 mal die selbe Berufsgenossenschaft da und das ist der Fehler, da und man kann nicht 2 mal die selbe Nummer für die Firma eingeben.
Kann man in die 2 VGB auch eine andere Nummer eingeben, dieser sind keine Mitarbeiter zugeordnet. Beim BG Auslesen hat man alle MA nur auf einer VG .
Was genau wird als Problem im Lexware Scout angezeigt? Bitte Screenshot oder genauen Wortlaut hier mit einstellen.
Danke.
Danke erst einmal, ich bin erst am Montag wieder in unserer Firma, da kann ich dann mal einen Screenshot von der Meldung machen.
Wichtig wäre hier eigentlich der Eintrag, der unter den beiden geöffneten Fenstern zu erahnen ist.
Bitte davon mal einen Screenshot und dabei aber die Firmenbezeichnung und andere konkrete Daten bitte unkenntlich machen vor dem Upload.
Ich vermute mal, dass die andere VBG (die, die gerade nicht markiert ist) das Meldejahr 2024 hat?
Ich habe jetzt genug von diesem Programm. Habe der anderen BG einfach eine andere Nummer gegeben und nun geht alles wieder. Die Meldung für die BG mache ich ja sowieso über SV Net (das neue) hatte bei Lexware noch nie funktioniert.
Die andere VBG hatte das Jahr 2024.
Nochmals danke für die.Mühe
Ich bin mir nicht sicher, ob das so gut war. Für den Zeitraum 2024 gehen ja die Jahresmeldungen noch raus, daher wird diese wohl noch benötigt. Die andere hat den Zeitraum 2025 und wir dann dafür benötigt.
Das könnte für eines der beiden Jahres Probleme geben.
Die Jahresmeldungen für 2024 sind schon raus und die VBG geht über SV Meldeportal heute raus. Der Scout zeigt auch keine Fehler mehr an.