Reverse-Charge verfahren auf Rechnung angeben

Hallo Leute,

ich würde gerne über Lexware, Rechnungen für ausländische Kunden erstellen und verschicken. Natürlich muss auf diesen Rechnungen auch das Reverse-Charge-Verfahren ausgeweisen werden.

Ich habe nun in den Kundenstammdaten die Ust.ID eingetragen und das Häkchen bei „Steuerbare Umsätze“ rausgenommen.

Jetzt steht auf der Rechnung „steuerfrei (Innergemeinschaftliche Lieferung)“.

Wie kann ich das anpassen?

Im Formularassistenten habe ich auch unter dem Punkt „Texte“ entsprechende „Freifelder“ dafür gefunden, wenn man jedoch in diese etwas einträgt und das Häkchen dort setzt … passiert wie so häufig bei Lexware … rein garnichts.

Kann mir da bitte jmd. weiterhelfen?

Also bei unseren ausländischen, nicht-EU-Kunden ist der Haken bei „Steuerbare Umsätze“ auch raus, nur wird dann auch keine USt-IdNr. eingetragen.
Auf den Rechnungen erscheint dann: „steuerfrei (Ausfuhrlieferung)“

Das gilt aber doch für Kunden in Drittländern! Vom TE werdem aber Kunden innerhalb der EU angesprochen.
Die Kundenanlage ist richtig mit UStID (ohne geht es innerhalb der EU nicht, die UStID muss auch verifiziert werden). Den Text zu Reverse Charge kann man m. E. nach in den Zahlungsbedingungen hinterlegen (alternativ müsste bei den Stammdaten bei Befreiung „Reverse Charge“ statt innergemeinschaftliche Leistung" eingegeben werden.

Hallo 33resu,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Wie ist der Sachstand? Haben Dir die bisherigen Hinweise weitergeholfen?