Ersatzlieferung, Garantielieferung

Hallo zusammen!
Ich betreibe seit kurzem ein Onlineshop und habe mich für Lexware financial office pro entschieden. Also, bin neu sowohl wie in der Warenwirtschaft sowie in der Buchhaltung. Vor paar Tagen habe ich eine Reklamation bekommen und muss nun eine Ersatzlieferung leisten. Meine Frage an euch wäre wie ich das am besten in der Warenwirtschaft mache, so dass ich später keine Probleme kriege. Habe bereits einiges dazu im Internet gelesen, aber nicht wirklich eine Antwort gefunden.
Ich habe mir folgendes überlegt:

  1. Erstellen eines 0€ Lieferscheins, aber da der Lieferschein ohne Weiterführen als offen gekennzeichnet bleibt und das Obsolet-Status sich bei dieser Beleg-Art nicht setzen lässt, würde ich ihn gern zu einer 0€ Rechnung weiterführen. Dabei besteht aber das Problem, dass die 0€ Rechnungen von dem Programm in die Buchhaltung nicht übertragen werden, und es eine Lüke bei der Belegnummerierung entsteht (Das Programm meckert zwar nicht, aber man sieht, dass z.B. zwischen 8 und 10 eine 9 fehlt). Die 0-Rechnung bleibt aber in der Warenwirtschaft erhalten. Sind diesen Lüken in der Buchhaltung schlimm? Kann ich deswegen bei der Prüfung Probleme kriegen? Und wenn ich eine 0€ Rechnung erstellen darf, muss ich den Preis manuell auf 0 setzen oder lieber 100% Rabatt gewähren (soll es ersichtlich sein was die Ware sonst gekostet hätte)?

  2. Ist evtl. eine Manuelle Lagerbewegung mit einem Kommentar ausreichend? Aber dann kriegt Kunde kein Lieferschein.

  3. Eine Korrektur der ursprünglichen Rechnung und Erstellen einer neuen finde ich nicht so gut, weil 1. dem Lager wird die zurückgeschickte mangelhafte Ware gutgeschrieben und 2., wenn es wieder zu Garantiefällen kommt, wird da nicht von dem Rechnungsdatum gerechnet? Ersatzlieferung verlängert doch nicht die Gewährleistungszeit von 2 Jahren oder?

  4. Das Buchen mit 1 Cent und ausschließendes Stornieren finde ich umständlich.

Wie wird es in den anderen Firmen handgehabt? Eine Kennzeichnung des Lieferscheins als erledigt wäre super, aber Lexware bietet so was leider nicht an (ist das wahrscheinlich gesetzlich nicht erlaubt?)…

Hallo Maria,

ich persönlich sehe da kein Problem. Die Belege in der Warenwirtschaft sind ja alle vorhanden und können bei Bedarf herangezogen bzw. eben dort geprüft werden.

Das solltest Du besser Dein Steuerbüro fragen. Solche Auskünfte kann und darf ich auch gar nicht erteilen.

Das ist Deine Entscheidung, wie Du es gern haben möchtest.

Ich würde es über eionen Lieferschein regeln, so dass absolut transparent der Lauf der Ware nachvollziehbar ist. Auch für Dich intern, jetzt und später.

Erstmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Was aber noch interessant wäre….
Wie sieht es aus, wenn eine Rechnung storniert wird (keine Korrektur, sondern Storno, gleich nach dem Drucken, weil z.B. Farbe falsch ausgewällt wurde (der Kunde hat die falsche Rechnung, natürlich, nicht erhalten)) wird dann die Rechnung und Storno von dem Programm in die Buchhaltung übertragen oder wird stornierte Rechnung auch weggelassen? Wenn diese weggelassen wird, dann entsteht auch eine „Lücke“ in Belegnummern. Das hätte noch mehr bestätigt, dass „Lücken“ bei der AR in der Buchhaltung nicht schlimm sind, solange entsprechende Belege in der Warenwirtschaft vorhanden sind…

Nein, der Storno wird nicht übertragen. Die stornierte Rechnung allerdings auch nicht, sofern die Buchungsliste nach dem Storno erst übertragen wird. Ist die Ausgangsrechnung bereits übertragen, dann manuss diese manuell in der Buchhaltung stoniert werden.

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Hallo Maria,

eigentlich muss doch der Kunde gar keine neue Rechnung kriegen. Es dürfte doch reichen, einen Lieferschein für den zusätzlich entnommenen Gegenstand zu erstellen und diesen intern Aufwand für Gewährleistungen an Warenbestand zu buchen.

Gruß
Rainer