Neuerungen Faktura Auftrag 2018 - wo?

Servus,

leider finde ich nirgends eine Liste mit Neuerungen für Faktura Auftrag 2018 - mal abgesehen von den neuen Symbolen die nun wirklich völlig sinnbefreit sind.

Gibt es hier einen Überblick?

Grüße,
Daniel

Hallo Daniel,

hier (Rückblick Lexware vor Ort 2017 inkl. Info-Folien mit Änderungen und Neuerungen | lex-blog) ist das, was bei den Lexware vor Ort Veranstaltungen vorgestellt wurde (viel ist es nicht). Du findest aber auch im Programm unter ? - Neues in dieser Version eine Übersicht.

Hilft es Dir weiter?

Danke, ja
Es ist gar nichts neu abgesehen von der Zahlungsverkehrangelgenheit die ich generell nicht nutze und dem Kundennamen in der Auftragsbearbeitung?

Ändert die neue Oberfläche etwas an der Funktionalität oder ist das nur ein neuer Skin für die identischen Buttons?

Frage zum Datenschutz-PDF:
Das PDF sagt: „Die aktuellen Lexware-Programme unterstützen ab dem Zwischen-Update 2018 datenschutzkonformes Arbeiten nach der DSGVO“.
Heißt das umgekehrt, dass z.B. Version 2017 dies explizit NICHT tut? Falls ja, wo genau wird hier verändert?

Richtig: nur die Optik ist neu, es wurde nichts an der Menüführung oder Funktionalität geändert.

Da die DSGVO erst zum 25.05.2018 in Kraft tritt, warum sollte v2017 dies berücksichtigen?

Zu Details kann ich noch keine Auskunft geben, hier braucht es noch ein bisschen Zeit, bis ich dazu genauere Infos bekomme.

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Na ja viele Programme sind auch ganz ohne DSGVO von sich aus so, dass sie auch zukünftig rechtskonform sind. Nur weil eine Software etwas älter ist, heißt ja nicht, dass sie schlecht wäre. Daher eben ganz klar die Frage: In welchen/m Punkt/en ist die 2017er Version NICHT DSGVO konform?

Zu Details kann ich noch keine Auskunft geben, hier braucht es noch ein bisschen Zeit, bis ich dazu genauere Infos bekomme.

Ich werde geduldig warten :slight_smile:

Habe ich ja auch gar nicht behauptet. :slight_smile: Aber wenn sie älter ist, also aus einer Zeit stammt, in der eine bestimmte gesetzliche Vorgabe nicht nicht existierte, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Anwendung in diesem Punkt Lücken haben wird.

Ich habe die DSGVO nicht studiert, daher kann ich das leider nicht wirklich beantworten. Aber der Aspekt zum Recht auf Löschung wäre z.B. etwas, das mir da als ersten Punkt einfällt.

Eben deswegen sollte Lexware hier Ross und Reiter nennen. Der Standardsatz „nur aktuellste Software garantiert Rechtssicherheit“ ist reichlich vage. Das Recht auf Löschung greift hier nicht - die gesamte DSGVO schützt ausschließlich personenbezogene Daten juristischer Personen. Wenn juristische Personen unter ihrer Firmierung angeschrieben werden unterliegt dies nicht der DSGVO. Ich habe nur B2B, von daher betrifft mich das in diesem Fall nicht.

Ich hoffe sehr es gibt hier seitens Lexware eine exakte Liste an Veränderungen die umgesetzt werden um Konformität zu gewährleisten. Nur damit kann ich ja auch gegenprüfen ob die Software wirklich meinen Anforderungen genügt. Das wäre sonst vom Prinzip her so wie wenn man eine 10 Office Lizenz bei eBay holt und in der Auktion steht „alles 100% legal“ - als Unternehmer ist man bei Urheberrecht ja in der Pflicht zu prüfen. Das kann ich nur, wenn es eine konkrete Liste mit Vorgaben und Umsetzung innerhalb der Software gibt.

Wo hast du denn diese Weisheit her? Privatpersonen sind genauso (und teilweise sogar stärker) geschützt durch die DSGVO und die entsprechend geänderte deutsche Datenschutzverordnung.
Auch Firmen sind geschützt - nur die Daten, die du notwendigerweise für die Erfüllung deiner Aufgaben (Rechnungen schreiben, Lieferscheine, etc) dürfen verarbeitet und gespeichert werden, solange sie für die Aufgaben und die Aufbewahrungspflichten notwendig sind. Du solltest dich ganz schnell einmal kundig machen.

Vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V:

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass eine Datenverarbeitung zum Zwecke der Werbung an B2B-Adressen dann nicht dem Anwendungsbereich der DS-GVO unterfällt, wenn allein die juristische Person unter ihrer Firmierung angeschrieben wird und die Firmierung keine Rückschlüsse auf die hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen zulässt. Ist dies jedoch der Fall oder werden direkt Funktionsträger der juristischen Person (in ihrer beruflichen Funktion) adressiert, findet die DS-GVO Anwendung mit der Maßgabe, dass die Interessenabwägung praktisch nur dann nicht zugunsten des Werbenden ausfällt, wenn der Betroffene Widerspruch gegen die werbliche Datenverarbeitung eingelegt hat.

Gerade wegen solcher Infos ist es seitens Lexware extrem wichtig genau zu benennen, was in jeder Version an Änderungen erfolgt, damit man exakt prüfen kann, ob man hiervon betroffen ist bzw. ob ein Sonderfall in seinem Unternehmen tatsächlich abgedeckt ist.

Da ist sicher ein Vertipper drin, oder? Denn die DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen. Mit dem zweiten Satz widersprichst Du Dir ja selbst. :smiley:

Und selbst wenn Du B2B machst: da sind vielleicht auch mal Einzelunternehmer:innen bei, oder? Die sind keine juristischen Personen… #justsaying So ganz banal ist das alles nicht. Deswegen versucht Lexware das so gut wie möglich umzusetzen. Wie das dann final aussieht: lassen wir uns überraschen. Ich weiss hier auch noch nichts handfestes.

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grins ja, da ist der Vertipper drin!

Ich bin hier voll bei dir - handfest ist bisher gar nichts, auch die Lexware-Powerpoint ist mehr oder weniger ein Angstmach-Dokument. Und zugegeben - ich habe Angst davor weil die neue Verordnung noch weitaus absurder ist als alles Bisherige.
Allein schon die Quasi-Pflicht zur Verschlüsselung von Daten - übertrage dies mal hier auf die Foren-Software hier. Es ist einfach für vieles nicht in der Praxis umsetzbar. Gerade aufgrund dieser Unsicherheit erhoffe ich mir von Anbietern von Spezialsoftware wie Lexware hier ganz genaue Infos.

Ich selbst habe zahlreiche Kunden die weder die finanzielle noch personelle Kapazität haben die ganzen Forderungen überhaupt umzusetzen. Da fängt es schon bei so absurden Dingen an wie dass z.B. eine 3 Jahre alte CNC-Fräse eine Benutzerverwaltung und damit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten bietet. Soll der Kunde die 200.000€ Fräse jetzt wegwerfen weil diese die Daten nicht verschlüsselt ablegt und auch kein Verfahren für die Verwaltung umsetzbar ist?

Aber gut, das weicht doch etwas vom Thema ab :wink: Solltest Du seitens Lexware hier konkretere Infos erhalten freue ich mich über eine Nachricht!