Faktura + Auftrag 2016 Jahresversion JA oder NEIN

Hallo an Alle,

kann mir Jemand sagen, ob das Lexware Faktura + Auftrag 2016 bereits eine auf ein Jahr beschränkte Nutzung hat ?

Im Internet finde ich hierzu leider nur widersprüchliche Angaben. 365 Tage Aktualisierungsgarantie ist ja nicht gleich eine Beschränkung, ODER umschreibt Lexware es mit diesem Begriff.

Da ich mit Faktura + Auftrag Release 8 bis heute gearbeitet habe, ist meine aktuelle Überlegung das letzte Release zu erwerben, dass mir NICHT vorschreibt wie lange ich es nutzen kann… (Das ich bei Version 2017, 2018 praktisch keine neuen Dokumente mehr erstellen kann, wenn ich beim Jahreswechsel nicht das neue Release erwerbe… ist für mich ein absolutes AUSSCHLUSSKRITERIUM…

Bin gespannt auf Eure Infos…

Grüße und DANKE

durch stöbern im Internet kann ich meine Frage nun selber beantworten…

Auch die 2016er Version unterliegt bereits einem ABO-Zwang und ist einer der ersten Lexware „Jahresversionen“, Einschnitte sind aber noch nicht ganz so scharf wie bei den Versionen ab 2017. Ein Jahr nach Aktivierung der Software werden ohne ABO-Verlängerung bzw. ohne neue Folgeversion, die nachfolgenden Programmpunkte abgeschaltet:

NATÜRLICH ALLE UPDATES, AKTUALISIERUNGEN, etc.

DATEV-Export-Schnittstelle* für den Datenaustausch mit dem Steuerberater !!!

zusätzlich noch folgendes:
Anbindung an den Online-Frankierservice* „Internetmarke“ der Deutschen Post
Adress-Check*, immer ordentlich gepflegte Kunden- und Kontaktinformationen
Lexware mobile*: Daten-Zugriff über Smartphone, Laptop, Tablet und PCs
Lexware eRechnung* mit digitaler Signatur (inkl. Freikontingent)
Integriertes Lexware online-banking* für Überweisungen und Lastschriften
Lexware eCRM: Anbindung* an online Kontakt- und Adressmanagement
Standardisierte eShop-Schnittstelle*
Anbindung an Lexware poststelle*: Druck, Kuvertierung und Versand von Belegen

Die Frage welche Version wirklich sinnvoll ist, wurde ja bereits hier beantwortet: altes Auftrag + Faktura v8 oder v9 gesucht / welche Version hat noch keinen ABO-Zwang ??? - #5 by Andreas_Husemann

…und zum Thema „Abo-Zwang“, hatte ich bereits hier lex-forum.net - Information etwas zu geschrieben.

Bitte nicht mehrfach Themen zu gleichen Sachverhalten eröffnen. Vielen Dank.