Eingeschränke Funktionalität nach Ablauf des 365 Tage Abos

Hallo zusammen!

Hoffe Ihr könnte mir helfen, das mich der Umstieg von faktura+auftrag auf Warenwirtschaft pro doch vor einige Probelme gestellt hat.

Umstieg war notwendig weil die Einzelarbeitsplatz-Variante einfach nicht mehr ging… daher muss auf 2 Pcs parallel lauffähig sein.

Erstes Problem war das Österreich als Land für die Firma hier nicht mehr unterstützt zu werden scheint… aber MWSt. Satz konnte ich auf die 20% ändern.
Die Software wird nur für die Erstellung von Angeboten, Lieferscheinen, Rechnungen, Bestellungen, Kunden/Lieferanten anlegen, Waren anlegen. Die Kondierung macht ein Steuerberater extern.

Da für mich also ohnehin die updates umsonst sind so Lexware die Steuerkonten nicht für Österreich einbaut, nun meine Frage welche Einschränkungen würden im Falle einer nicht Verlängerung meines Abos auf mich zukommen ? Gingen die oben genannten notwendigen Funktionen dann immer noch ? Bzw welche alternativen gäbe es ?

Herzlichen Dank vorweg!

Antylon

Hallo, ich erlaube mir zu antworten, da ich erst gestern mit der Produktberatungs-Hotline von Lexware telefoniert habe…

Hier hat man mir gesagt, dass die Funktionalität sich dann auf das Einsehen bereits erfasster Bestände reduziert, alles was vor dem ABO-Stichtag vorhanden war bleibt einsehbar…

Neuanlage von Dokumenten oder wie Du es beschreibst:
„…die Erstellung von Angeboten, Lieferscheinen, Rechnungen, Bestellungen, Kunden/Lieferanten anlegen, Waren anlegen…“

ist ohne ABO-Erneuerung dann NICHT mehr möglich.

DAS IST AUCH DER GRUND WARUM MICH DER ERWERB EINER AKTUELLEN VERSION DERZEIT ABSCHRECKT…

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Und die bis zu 50.000 Euro Starfe als Verzögerungsgeld gem. AO im Falle einer Betriebsprüfung wo Sie die prüfbaren Daten nicht unmiitelbar zur Verfügung stellen können schrecken Sie nicht ab?

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Welche Daten wären das wenn die alte Version in vollem Funktionsumfang weiter laufen würde? Es stehen doch alle Daten zur Verfügung, wo steht denn bitte wie genau die auszusehen haben?
Mich schreckt irgendwie diese Zwangsupdatefunktion ab wo man ja gerade jetzt hier im Forum nachlesen kann das unzählige User nicht mehr in der Lage sind ihre Meldungen bei Elster abzuliefern. Da kann ich dann auch die alte Version nutzen wenn ich die Meldungen ohnehin manuell im Elster Portal erstellen muss.
Ich habe das einmal durch das der Finanzbeamte 3 mal da war und die Daten aus der aktuellen Büroeasy Version eben nicht vollständig auslesen konnte. Da stimmte nichts was er aber eben selbst vor Ort feststellte. Ich sehe da bisher keine Sicherheit durch die permanenten Updates.
Aus diesem Grunde arbeite auch ich weiterhin mit der letzten nicht ABO Version von Büroeasy.

Infos zu unter Windows 10 lauffähigen Funktionen OHNE bzw. mit eingeschränkten ABO-Zwang

(2014 eingeschränkt) ohne ABO-Zwang / 2015 ohne ABO-Zwang / 2016 teilweise mit ABO-Zwang

ALLE DIESE VERSIONEN können nach einem Jahr noch problemlos weiterverwendet werden, ALLE DIESE VERSIONEN können selbst nach einem Jahr (auch ohne aktivem Lexware - ABO) den „Betriebsprüfer-Export“ durchführen. Seit welcher Version dies möglich ist kann ich NICHT sagen, allerdings gibt es ja auch bereits in Release 8 (von 2003 !!!) eine entsprechende Exportfunktion. Die Betriebsprüferschnittstelle und Bestimmungen seitens GDPdU gehen ja bereits auf das Jahr 2001 zurück. Ob diese alten Lexware Versionen ABER dann allen Vorgaben seitens des Finanzamts entsprechen kann ich hier NICHT sagen…

Da ich aktuell aber die Version 2016 PLUS auf eBay ersteigern konnte, habe ich auch keine Angst oder Panik vor der hier angemahnten Strafe…

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Ich kann nur aus unserer Erfahrung sprechen, dass wir im letzten Jahr einige Kunden hatten, die auf einmal panisch unbedingt auf die aktuelle Version updaten wollten, weil der Betriebsprüfer da ist. Ob das im Zweifelsfall immer so schnell und problemlos von Altversionen machbar ist, wie der Betriebsprüfer es sich vorstellt? Ich will ja keine Panik machen, aber die Realität bei aktuellen (!!!) Betriebsprüfungen sieht halt so aus. Die Ausrede der Betriebsprüfer wollte bisher nie sowas haben, habe ich schon so oft gehört.

Letztendlich ist es mir persönlich egal wie es der einzelne Anwender handhabt, mir ist nur wichtig, dass ggfs. andere mitlesenden Anwender zumindest auf die Gefahr hingewiesen sind. Es wissen leider sehr viele noch nicht, welche Möglichkeiten der BP hat und vor allem welche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Was glauben Sie wie viele Unternehmen die revisionsichere Archivierung von elektronischem Geschäftsverkehr korrekt durchführen? Die persönliche Erfahrung sagt weniger als 10% und die meisten wissen nicht mal das sie was tun müssen.

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Soll keine Unterstellung sein aber hört sich für mich auch sehr nach Marketing an. Vor allem verstehe ich nicht warum man das vorgehen der Zwangsupdate damit begründen will. Das könnte man ja auch mit einem Hinweis bei zum Beispiel jedem 10. Programmstart erledigen.

Rein aus Interesse wo könnte man dies den nachlesen?
Ich muss das nicht wissen weil meine Buchhaltung komplett vom Steuerbüro erledigt wird, der Betriebsprüfer müsste sich dort hin wenden und ich gehe davon aus das seine Software auf dem aktuellen Stand ist.

Ich wüsste zwar nicht warum ich dafür Markteting machen sollte, schließlich verdienen wir mit hecktischen Datenkonvertierungen ganz gutes Geld. Ich wüsste auch nicht, wie man mit Meldungen bei jedem 10. Programmstart sicherstellen kann, dass das Programm den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Aber Sie haben Ihre gefestigte Meinung und ich mag nicht sinnlos diskutieren.

§ 147 Abs. 6 AO
§ 146 Abs. 2b AO Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 Euro
auch interessant: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/001_a1.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum. Die steuerrelevanten Unterlagen werden mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt und der BP hat das Recht auch genau diese Daten zu prüfen. Und genau dieses Recht wird der BP immer häufiger auch nutzen, da es für ihn die Prüfung wesentlich einfacher macht. Sie müssen Daten in einem vorgegebenen Format liefern und der BP muss es nur in seine Software einlesen und bekommt auf Knopfdruck extrem viele Prüfungen automatisch erledigt. Sie können sich kaum vorstellen, was IDEA alles kann. Aber lesen Sie ruhig in der AO den Absatz 6 des §147 selbst. Mir glaubt ja keiner :slight_smile:

Der Hinweis das das Programm nicht auf dem aktuellen Stand ist meine ich sollte genügen, denn sie sind ja nicht verantwortlich dafür das die Software geänderten gesetzlichen Ansprüchen entspricht. Der Rest liegt dann in der Verantwortung des Unternehmers.

Ich habe ja leider erleben müssen das mit Idea und Büroeasy nichts funktioniert hat. Hier geht es ja aber dann um die Software des Steuerbüros wo die Daten ja korrekt übergeben werden können.
Ich habe inzwischen gelesen das es strittig werden könnte ob eine Rechnungserstellung mit Word oder aber mit einer veralteten Büroeasy Software ebenso den Anforderungen unterliegen.

Aber Sie haben Ihre gefestigte Meinung und ich mag nicht sinnlos diskutieren.

Oh nein ich lerne gerne dazu.

Auszug aus der AO und dort lese ich einmal können nicht müssen.

Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 4a, sofern es sich bei letztgenannten Unterlagen um amtliche Urkunden oder handschriftlich zu unterschreibende nicht förmliche Präferenznachweise handelt, > können > die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten 1.
mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,
2.
während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.

Und hier der für mich nicht unwichtige Teil, denn nichts anderes werde ich dem Prüfer mitteilen.

Teilt der Steuerpflichtige der Finanzbehörde mit, dass sich seine Daten nach Absatz 1 bei einem Dritten befinden, so hat der Dritte 1.
der Finanzbehörde Einsicht in die für den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten zu gewähren oder
2.
diese Daten nach den Vorgaben der Finanzbehörde maschinell auszuwerten oder
3.
ihr die für den Steuerpflichtigen gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten trägt der Steuerpflichtige. In Fällen des Satzes 3 hat der mit der Außenprüfung betraute Amtsträger den in § 3 und § 4 Nummer 1 und 2 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Personen sein Erscheinen in angemessener Frist anzukündigen.

Aber ich werde dies demnächst noch einmal mit meinem Steuerberater besprechen.

Wie ich gerade noch lese wäre ein Ausdruck der Rechnung ohne sie zu speichern rechtskonform. Das macht natürlich die Nutzung der Software unsinnig, dann könnte ich auch Word nutzen wenn ich nichts speichere.
Aber um mein praktisches Beispiel zu nutzen.
Büro-easy2016 v29.04 sollte ja den entsprechenden Gesetzen gerecht werden und es Bedarf kein Update um damit rechtskonform zu arbeiten.

Ich finde allerdings auch auf den Lexware Seiten keinen Hinweis das die aktuelle Büroeasy Software den aktuellen Anforderungen entspricht geschweige denn ein diesbezügliches Testat auf welches ich mich berufen könnte falls der Steuerprüfer ein Problem mit der Software hat.

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Leider scheint ja auch dieser Satz nur Marketing zu sein da sie sich wie man heute so gern sagt an einer ergebnisoffenen Diskussion nicht mehr beteiligen wollen.

Die wichtigste Frage wurde zum Beispiel nicht beantwortet.
Wo garantiert oder zertifiziert Lexware bzw. sie das die aktuellen Programmversionen den Gobd oder hier genannten AO entsprechen?

Leisten sie Schadenersatz wenn ich tatsächlich die von ihnen in utopischen Höhen genannten Summen von Strafgeldern zahlen muss weil die Software nicht das leistet was der Steuerprüfer fordert?

interessante Seite dazu:

Auszug daraus:

  1. Mythos: wer sich nicht an die GOBD hält, kassiert hohe Strafen oder riskiert eine Schätzung der Steuerlast durch das Finanzamt

Natürlich gilt: wer schummelt oder in Unwissenheit falsche Angaben macht, wird geeignet zur Besteuerung herangezogen. Liegt ein Steuerstraftatbestand vor, wird bestraft, und ist eine Steuerlast aus den falschen Aufzeichnungen nicht ermittelbar, muss der Fiskus eben Schätzen, wie hoch die Steuerlast für einen Steuerpflichtigen ist.
Allerdings ist es nicht so, dass ein Steuerpflichtiger hohe Strafen riskiert oder die Steuererklärung völlig verworfen wird, nur weil die GoBD nicht vollständig eingehalten wurden. Grundlage für eine Strafe und/oder eine Schätzung von Einkünften oder Steuerlasten ist zunächst einmal ein sachlicher und nachweisbarer Fehler in der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung.
Ohne den sachlichen Mange an der Buchhaltung ist ein Verstoß gegen eine einzelne Regelung der GoBD kein Straftatbestand. Aber: im Steuerrecht gilt die Annahme, daß eine Buchführung (oder eben auch eine Einnahmen-Überschussrechnung) korrekt ist. Wer nachweislich die GoBD in mehr als nur Bagatellfällen nicht einhält, verwirkt diese Annahme allerdings. Das heißt, wer die GoBD missachtet, vorsätzlich oder aus Unkenntnis, kann nicht mehr davon ausgehen, dass das Finanzamt den Angaben in der Steuererklärung zunächst einmal Glauben schenkt.
Ist der Betriebsprüfer mal im Hause oder hat sich die Unterlagen einmal zuschicken lassen, wird er allerdings natürlich erst einmal prüfen, ob formell von einer korrekten und sachlich richtigen Buchführung ausgegangen werden kann. Liegt diese nicht vor, ist ein wichtiger Baustein im Schutzwall des Steuerpflichtigen zerbröckelt.
Anders herum: wenn ein Prüfer in den ihm vorgelegten Informationen keinen Anlass für den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten findet, führt ein Verstoß gegen die GoBD alleine nicht zu einer Strafe oder der Neubewertung der Steuerpflicht.

Die andere unbeantwortete Frage was ist den zum Beispiel an der büroeasy Version von 2016 zur Version 2018 hinsichtlich GoBD geändert worden? Die Version sollte ja bereits den GoBD entsprechen.

Hallo zusammen,

der Vollständigkeit wegen zum auch hier erwähnten Abo-Zwang meine Hiwneise dazu altes Auftrag + Faktura v8 oder v9 gesucht / welche Version hat noch keinen ABO-Zwang ??? - #7 von Steve

Das empfehle ich Dir! Denn so wie die Daten erstellt werden sind sie aufzubewahren. Wenn Du alo eine Rechnungssoftware nutzt, ist dies der „Entstehungsort“, den kannst Du nicht mal eben zum Steuerbüro verlagern. Erstellst Du deine laufende Buchfühführung selbst und das Steuerbüro macht den Jahresabschluss gilt dies meiner Auffassung nach auch für diesen Bereich. Zudem neigen Steuerbüros tendenziell dazu, die Verantwortung mit einer dezenten Unterschrift zum Jahresabschluss auf die/den Mandant:in umzulegen.

Ich bin kein Anwalt und kein Steuerberater, aber dieser Bereich wird von zu vielen mMn auf die zu leichte Schulter genommen. Es wurden im Bereich der kleinen Unternehmen in den letzten Jahren auch nicht wirklich oft und intensiv besprochen/diskutiert, das hat sicherlich dazu beigetragen. Dennoch ist es (die GoBD) seit spätestens 01.01.2017 rechtliche Grundlage. Aber wie erwähnt: einfach vom Steuerbüro nochmal ausführlich erläutern lassen - und ich empfehle das Ergebnis schriftlich festzuhalten, also vom Steuerbüro schriftlich auszufordern. Denn im Zweifel bist Du als Steuerpflichtige:r immer die/der Verantwortliche.

Das macht meiner ganz sicher nicht. Ja ich bin schon mit einem Steuerberater böse auf die Nase gefallen und mein jetziger hat da so einiges für mich wieder glatt gebügelt(überwiegend sogar kostenlos), alles ging nicht. Und nicht ganz unschuldig war die damals aktuelle Version von Büroeasy, mitschuldig der damalige Steuerberater und Hauptschuldiger natürlich ich aus verschiedenen Gründen. Den Berater nicht überwacht zu haben war am Ende mein teuerster Fehler.

Da wären wir bei einem springendem Punkt der mir hier scheinbar nicht beantwortet werden kann oder weil die Antwort negativ ist nicht beantwortet wird. Ich soll ja meinen Steuerberater zu einer entsprechenden Unterschrift nötigen.
Kann ich das auch bei Lexware oder den Verkäufern der Lexwaresoftware einfordern? Meine Frage nach einer rechtlichen Zusicherung das die Software alle GOBD Anforderungen erfüllt und im Falle das das Finanzamt damit nicht zurecht kommt die Haftpflicht meines Softwareverkäufers oder Lexware selbst für meinen Schaden aufkommt? Mein Steuerberater hat für solche Fälle eine Haftpflicht und ich bin mir sicher das er mit seinem eigenen Geld dafür einstehen würde wenn die Versicherung Schwierigkeiten macht.

Das habe ich so in etwa auch inzwischen verstanden. So lange ich meine Rechnungen aber nicht elektronisch speichere würde auch ein Ordner mit den Belegen genügen. Würde natürlich die Software sinnlos machen.
Mein aktueller Stand ab 2018 ist, ich nutze die Software für Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, und Kontrolle der Zahlungen übers Onlinebanking. Sowie die Artikelverwaltung. Für mich persönlich somit natürlich auch die Berichtsfunktionen mit denen ich natürlich eine Übersicht über den Zustand der Firma erhalte. Alles keine Funktionen die ein Update benötigen. Die Software müsste in den Punkten längst den GOBD entsprechen. Ob sie dies tut kann mir aber niemand sagen.

Ich bin gern bereit für eine Software auch einen jährlichen Beitrag zu entrichten. Schön wäre nur zu wissen was ich dafür bekomme, das weiß ich aber leider nicht.

Wenn es meine Zeit erlaubt werde ich mich sicher auch mal nach einer neuen Software umsehen und schauen ob ich damit einen nicht all zu aufwendigen Import aus Büroeasy hinbekomme. Das nach über 20 Jahren Nutzung von Büroeasy bzw. Quickbooks wie sie früher hieß.

Ich nutze derzeit schon eine Software im Jahresabo für 1000 € gäbe es als Vollversion auch für 1500 €. Dort ist mir die Aktualität aber wichtig und vor allem sichtbar was ich mit dem Update bekomme.

Du kannst z. B. von Lexware das Wirtschaftsprüfertestat für Büro Easy anfordern, das es übrigens schon länger gibt. Allerdings gilt das Testat nur, wenn das Programm auch sachgerecht angewendet wird. Für die richtige Anwendung bist du verantwortlich, nicht Lexware.

Da hast du mit den Ausgangsrechnungen aber schon elektronisch erstellte Belege! Onlinebanking ist auch schon elektronisch, d.h. die Kontoauszüge sind in elektronischer Form aufzubewahren. Stammdaten etc. gehören auch dazu - also alles in allem schon eine Menge, die elektronisch aufzubewahren ist.

In dem Fall wie ich es anwende natürlich ja aber das schrieb ich ja schon. Ich kann aber auch mit Büroeasy ohne Speicherung die Rechnung schreiben und die Kontoauszüge mir per Post schicken lassen bzw. sie nur ausdrucken lassen ohne sie zu speichern.
Das wäre natürlich völliger Blödsinn und da würde ich auch 200€ im Jahr für die Software ausgeben wenn dies notwendig wäre.
Für meinen aktuellen Nutzungsumfang meine ich nur wäre kein Update notwendig.
Es wäre einfach interessant zu wissen was denn wirklich an Update drin ist in der Software.
Ich bin einfach dazu gewechselt einen großen Teil der Verantwortung an den Steuerberater abzugeben der sich im Problemfall dann auch kümmert.
Allein die mangelnde Zuverlässigkeit der Software lässt mich oft zweifeln ob da alles korrekt abläuft und die diversen Probleme der Nutzer kann man ja hier schön verfolgen. Auch wenn ich denke das da natürlich zu einem großen Teil der Fehler vor dem Computer sitzt.
Auch deshalb sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen (wie hier teils suggeriert) wenn man die aktuelle Programversion nutzt.

So etwas konnte ich eben auf der Homepage nicht finden und dies garantiert mir dann immer noch nicht das mir ein Schaden durch Fehlfunktionen der Software ausgeglichen wird.

Damit ist ja auch dann die Sicherheit in der man gewogen wird auch weg. So lange ich das Programm nur für mich nutze ist es ja mein Problem.
Ich staune hier aber immer wieder über doch Anfängerfragen welche von offensichtlich Buchhaltungsfirmen kommen die für mehrere Firmen die Buchhaltung abwickeln.

1996 habe ich die Software erstmals gekauft, damals hieß es noch Quickbooks. Dickes Handbuch dabei mit dem man als Einsteiger quasi zum Buchhalter werden konnte. Leider wurde es mit den Updates dann aber doch auch komplizierter was natürlich auch mit gesetzlichen Änderungen zu tun hatte aber ganz sicher nicht nur damit. Damals habe ich auch noch jedes Jahr das Update gekauft. Ich glaube so um 2010 habe ich angefangen auch auf Update zu verzichten vor allem weil das Programm immer wieder Fehler mit den Update brachte und zum Teil Fehler über Jahre bis zur jetzt von mir genutzten Version mitschleppt.

Ich finde die Software immer noch sehr gut aber ein Update für 200 € zu kaufen um dann festzustellen das der Fehler nach wie vor vorhanden ist der einem immer mal wieder nerven kostet, das ist mir einfach zu viel.

Solche unterschwelligen Unterstellungen mag ich nicht. Wenn ich etwas sagen kann oder helfen kann, werde ich dies tun. Da ich aber nicht für Lexware sprechen kann, werde ich es auch nicht tun. Zumal büro easy nicht wirklich meine Baustelle ist.

Das war ein freundlicher Hinweis, sich solche Aussagen schriftlich geben zu lassen - ob nun Steuerbüro oder Finanzamt, ich mag bei soetwas gern Dinge in der Hand haben, auf die ich mich im Zweifel auch berufen kann.

Selbst wenn, wirst Du sicherlich nicht denken, dass sowas für Jahrzehnte in Stein gemeisselt ist, oder? Es wäre z.B. nicht ungewöhnlich, wenn sich die Schnittstelle zum Betriebsprüferexport ändert, da die Software des Finanzamtes angepasst bzw. weiterentwickelt wird. Solchen Änderungen sollte eine Software Rechnung tragen und die ggf. neuen Anforderungen bereitstellen/erfüllen.

Vollkommen nachvollziehbar. Und soetwas ärgert mich auch immer wieder…

Das galt ja nicht dir sondern jemanden der scheinbar Bedenken nicht entkräften kann.
Das wurde ja zumindest zum Teil von Ecrivain erledigt.

Glaub ich gern, aber man bekommt ja keinerlei Hinweis was tatsächlich neu ist außer das eventuell eine neue Funktion die kein Mensch braucht hinzugekommen ist und beworben wird.
Bei anderer Software bekomme ich teils sehr lange Listen und Details was im Update enthalten ist.

Da irrst du - du hast die Rechnung elektronisch erstellt (auch eine mit Word erstellte Rechnung ist elektronisch erstellt und damit elektronisch aufzubewahren! Hier „geistern“ noch einige unklare Dinge nicht nur bei dir im Raum!

Es wäre einfach interessant zu wissen was denn wirklich an Update drin ist in der Software.

Wie ich oben schon schrieb - lass’ dir das Zertifikat der Version 2017 zusenden und lies dieses durch. Damit weisst du, was Büro Easy leistet im Hinblick auf GoBD. Den Rest musst du durch deine Büroorganisation sicher stellen.

Ich bin einfach dazu gewechselt einen großen Teil der Verantwortung an den Steuerberater abzugeben der sich im Problemfall dann auch kümmert.

Der wird auch nicht für alles gerade stehen, sondern nur für das, was er selber „verarbeitet“ hat.

Allein die mangelnde Zuverlässigkeit der Software lässt mich oft zweifeln ob da alles korrekt abläuft und die diversen Probleme der Nutzer kann man ja hier schön verfolgen. Auch wenn ich denke das da natürlich zu einem großen Teil der Fehler vor dem Computer sitzt.
Auch deshalb sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen (wie hier teils suggeriert) wenn man die aktuelle Programversion nutzt.

Das Problem ist häufig, dass viele Anwender sich nicht die Mühe machen und das Handbuch und die dort enthaltenen Angaben zu lesen. Weißt du, dass du in Büro Easy festschreiben kannst? Ich glaube, diese Funktion ist nur sehr wenigen Anwendern bekannt - steht aber im Handbuch. Und natürlich muss der Anwender entscheiden, wann er alles gebucht hat und damit die Buchungen festschreiben kann (dann kann nämlich in dem festgeschriebenen Zeitraum nicht mehr gebucht werden!

So etwas konnte ich eben auf der Homepage nicht finden und dies garantiert mir dann immer noch nicht das mir ein Schaden durch Fehlfunktionen der Software ausgeglichen wird.

Einen Anruf bei der Hotline und du bekommst es zugesendet. Ich habe es vorliegen (jedes Jahr).

Damit ist ja auch dann die Sicherheit in der man gewogen wird auch weg. So lange ich das Programm nur für mich nutze ist es ja mein Problem.
Ich staune hier aber immer wieder über doch Anfängerfragen welche von offensichtlich Buchhaltungsfirmen kommen die für mehrere Firmen die Buchhaltung abwickeln.

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz.

1996 habe ich die Software erstmals gekauft, damals hieß es noch Quickbooks. Dickes Handbuch dabei mit dem man als Einsteiger quasi zum Buchhalter werden konnte. Leider wurde es mit den Updates dann aber doch auch komplizierter was natürlich auch mit gesetzlichen Änderungen zu tun hatte aber ganz sicher nicht nur damit. Damals habe ich auch noch jedes Jahr das Update gekauft. Ich glaube so um 2010 habe ich angefangen auch auf Update zu verzichten vor allem weil das Programm immer wieder Fehler mit den Update brachte und zum Teil Fehler über Jahre bis zur jetzt von mir genutzten Version mitschleppt.[/quote)
Das Handbuch gibt es immer noch - musst du nur einmal unter „Hilfe“ nachsehen!

Ich finde die Software immer noch sehr gut aber ein Update für 200 € zu kaufen um dann festzustellen das der Fehler nach wie vor vorhanden ist der einem immer mal wieder nerven kostet, das ist mir einfach zu viel.

Wlelechen Fehler meinst du denn? Die eingeschränkte Funktionalität ist in den AGB aufgeführt und damit kein Fehler. Wenn du keine Updates kaufst, hast du nur noch eingeschränkte Nutzungsrechte. Du kaufst schließlich nicht die Software (also den Quellcode), sondern ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht. Dies ist inzwischen bei allen mir bekannten Softwarefirmen so. Selbst SAP verkauft Nutzungsrechte (Lizenzen) auf Zeit (müssen auch jedes Jahr auf’s Neue bezahlt werden).

Ich habe jetzt den link nicht mehr zur Hand, dort war genau das beschrieben. Rechnung schreiben mit Word ausdrucken, nicht speichern und keine Aufbewahrungspflicht. Aber egal.

Ja was in den Update drin ist hätte mich interessiert, also Änderungen zur Vorversion nicht nur was die GOBD betrifft.

Der verarbeitet jetzt ab aktuell 01.01.2018 alles. Das die Rechnung selbst korrekt ist dafür bin ich dann schon verantwortlich.

Ja werde ich tun, frage mich nur warum es nicht mit der Software geliefert wird oder auf der Homepage zur Verfügung steht.

Ja das weiß ich, hatte ich irgendwann mal gefunden.

Nein ich habe ja noch die Vollversion(siehe Profil), mal davon abgesehen das ich keine Meldungen per Elster versenden kann funktioniert das schon noch alles.
Mit Fehlern meine ich schon Fehler. Manche reproduzierbar andere spontan aber immer wieder mal. Und nein das liegt nicht an Windows. Alle anderen Programme die ich auf meinem Bürorechner nutze laufen ohne jemals einen Absturz erlebt zu haben.
Standard ist ja Bibliotheksfehler passiert seit sicher 10 Jahren in unterschiedlicher Häufigkeit. Ist sogar deutlich weniger geworden mit der aktuellen Version. Passiert vor allem wenn man das Programm lange geöffnet hat und dann mit anderen Programmen arbeitet.
Zuverlässig reproduzierbar, das heisst es passiert immer.
Ich gebe eine Eingangsrechnung ein. EU-Import mit teils 50 einzelnen Positionen/Artikeln. Die erfasse ich ja dann in meinem Bestand.
Es ist unmöglich alle 50 Artikel auf einmal einzugeben. Absturz erfolgt dann zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Entweder wenn ich im Artikelfenster auf schließen gehe, oder auf neu berechnen weil sich merkwürdigerweise die Gesamtsumme nicht aktualisiert hat. Wenn nicht dort dann wenn man im Eingangsrechnung Eingabefenster speichern und schließen wählt.
Arbeitsweise ist jetzt das ich nach 5-10 Artikeln die Eingabe schließe und die Rechnung speichere. Dann wieder umständlich öffne und bearbeite und die nächsten 10 Artikel eingebe. Manchmal denkt man hat geklappt und es kommt die Frage ob ich die Steuer zur EU Buchung eingeben möchte und der Absturz kommt dann.
Wenn ich mal mutig bin und tatsächlich 12 Artikel eingebe weil es nur 12 sind werde ich prompt mit Absturz bestraft.
Frühere Version hatten nach Update immer mal wieder Probleme mit dem pdf Export. Das hat man inzwischen scheinbar geschafft das es funktioniert.
Alle anderen kleinen „Mängel“ Abstürze sind nicht der Rede Wert, im Grunde kann ich mit dem jetzigen Stand einigermaßen gut leben und genau deshalb mag ich nicht updaten, ein zurück auf die alte Version gibt es ja dann nicht mehr. Wer weiß was ich bekomme wenn ich update.
Ich hatte auch schon einen neuen Rechner auf dem nichts zusätzlich zu W7 installiert war, nur Büroeasy. Der gravierende Fehler trat trotzdem auf, kann nicht sagen mit wie vielen Versionen der Software aber es waren mehrere. Neuinstallation hilft nicht.
Ach so noch ein unschöner Fehler der immer mal wieder auftritt.
Ich gehe auf meine Kundenliste und auf Suche. Suche nach Name funktioniert, nach Ort auch, nach Postleitzahl nur gelegentlich.
Auch ein Fehler der auftritt wenn ich lange das Programm geöffnet habe. Ich gebe die Postleitzahl ein, lasse suchen und peng Absturz.
Nach Neustart der Software kann ich das dann ewig lang reproduzieren egal wie oft ich das Programm neu starte. Suche mit PLZ nicht möglich.
Windows Neustart direkt Büroeasy öffnen und die PLZ Suche funktioniert. Deutet ja auf irgendeinen Konflikt mit einer anderen Software hin.

Gestern noch das relativ stabile Verhalten mit der aktuell von mir genutzten Version gelobt und prompt kommt heute die Reaktion von büroeasy.
Programm gestartet, Kontoauszug abgerufen.
Um den Auszug abzugleichen wollte ich die Eingangsrechnung eingeben und Programmabsturz beim öffnen des Eingabefensters.


Nach Neustart musste der Auszug erneut abgeholt werden. Erzeugt auch eine gewisse Unsicherheit ob da nicht noch mehr verloren gegangen ist wenn man schon länger gearbeitet hat.
büroeasy2.jpg