Rechnungskorrektur mit Minus

Hallo zusammen,

ich habe in Lexware eine Rechnungskorrektur erstellt da der Kunde nach Reklamation einen Teil der Leistungen rückerstattet bekommt. Nun habe ich einen Anruf aus der Buchhaltung vom Kunden erhalten die mir sagte ich müsse den Betrag auf der Rechnungskorrektur ins „Minus“ setzen. Ich finde tatsächlich viele Rechtsartikel die das bestätigen aber die Anleitung von Lexware besagt, dass eine Rechnungskorrektur immer eine Erstattung bedeutet und somit kein „Minus“ vor dem Betrag gesetzt werden muss. Nun bin ich verwirrt… Was ist richtig? Lexware weist mich beim Speichern mit Minus auch darauf hin, dass der Gesamtbetrag im Negativ ist. Welche Auswirkung hat es wenn der Betrag ins Minus gesetzt wird?

Danke und viele Grüße
Josephine

Also ich schreibe meine Rechnungskorrekturen auch ohne Minus.
Rechnungskorrektur bedeutet Gutschrft (das nannt sich ja so früher) und das bedeutet immer das man diesen Betrag nicht einfordert, sondern der Kunde dieses als „Guthaben erhält“.

Ich habe bisher auch noch nix gegenteiliges gemeldet bekommen.

Der Kunde muss halt diese Rechnungskorrektur als „Gutschrift“ verbuchen. Dann benötigt man auch kein Minus ^^

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Hallo Josephine,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Um auch noch meinen Senf dazuzugeben… :slight_smile: Ich stimme hier BDoerndl zu. Wenn mit negativem Vorzeichen, dann eher eine Rechnung. Dazu rate ich jedoch auf keinen Fall. Eine Rechnungskorrektur (oder eben Gutschrift) ist von Haus aus ja schon definiert, wem der aufgeführte Betrag zusteht. Eine Rechnungskorrektur mit negativem Vorzeichnen wäre dann (zumindest meiner Auffassung nach) nicht mehr eine Zahlungsverpflichtung Deinerseits an den Kunden sondern umgekehrt. :slight_smile:

Zur absoluten Absicherung kann dies aber nur Dein Steuerbüro besiegeln. Allein aus programmtechnischer Sicht rate ich von Negativvorzeichen bei Beträgen ab.