Teilrechnung / Schlussrechnung Handwerk Premium

Hallo,

ich benutze Handwerk Premium 2017 und komme bei Teil- und Schlussrechnungen immer wieder an Punkte die ich so nicht lösen kann… wer kann helfen oder die Punkte an Lexware weiterleiten?

1. nicht vollständig bezahlte Teilrechnung in Schlussrechnung berücksichtigen.

Ich habe aktuell den Fall das eine Teilrechnung lt. Vertrag nur zu 90% bezahlt wurde. In der Schlussrechnung habe ich jetzt keine Möglichkeit einen anderen Betrag als den vollen Rechnungsbetrag der Teilrechnung abzuziehen. Damit ist die Restforderung falsch.
Kann ich den abzuziehenden Teilrechnungsbetrag unter Berücksichtigung von einbehaltenen Beträgen und Skonti manuell ändern um die richtige Schlussforderung zu erhalten?

2. Mengenänderungen in Teil- und Schlussrechnung

Es kommt öfters vor das es eine Ausschreibung über z.b. 250,00 m von Artikel X und viele weitere Positionen gibt. Tatsächlich verbaut wurden dann 250,20 m von diesem Artikel und ich kann ihn nicht vollständig in einer Teilrechnung abrechnen, sondern müsste über die zusätzlichen 20 cm ein Nachtragsangebot und eine Nachtragsauftragsbestätigung anlegen wo ich dann abrechnen kann. Das gleiche wenn nur ein einziger Artikel dazu kommt der vorher nicht im Angebot und somit der Auftragsbestätigung war. Auch den kann ich ohne Nachtragsangebot und Nachtragsauftragsbestätigung nicht abrechnen? Warum muss das so kompliziert sein?

3. Teilrechnung ohne Angebot

Warum kann man keine Teilrechnungen „einfach so“ schreiben ohne ein Angebot und eine Auftragsbestätigung erstellt zu haben?
Das sollte doch relativ einfach möglich sein.
Neu 1. Teilrechnung → weiterführen 2. Teilrechnung → weiterführen 3. Teilrechnung → weiterführen Schlussrechnung

Weiterhin habe ich mit Kunden Rahmenpreisverträge. Dabei sind in einem Katalog ca. 300 Positionen mit jeweiligen Einzelpreisen vereinbart (Artikel A - 1 Stck - 10,00€, Artikel B - 1 m - 15,00€,…)
Bei Bauvorhaben X kommen jetzt 25 dieser Positionen zur Ausführung und der zeitliche Rahmen erstreckt sich über mehrere Wochen, so dass ich Teilrechnungen stellen möchte.
Jetzt muss ich Wochen vorher jede nur denkliche Position aus dem Rahmenpreisvertrag in ein Angebot schreiben, die Mengen darf ich dabei auf keinen Fall zu niedrig schätzen (sonst fehlen wieder 20 cm) und kann dann erst über den Umweg Auftragsbestätigung eine Teilrechnung schreiben.
In dem Fall könnte ich jetzt einmal den Rahmenpreisvertrag vollständig als Angebot eingeben und daraus dann jeweils Teilrechnungen weiterführen und die tatsächlichen Mengen entsprechend anpassen (passt auch zu meinem Punkt 2). So könnte ich mit einem Angebot 50 Aufträge im Jahr abrechnen ohne jedes mal alles neu einzugeben.

4. Schlussrechnung ohne Teilrechnung

Warum kann ich keine Schlussrechnung schreiben wenn es vorher keine Teilrechnungen gab? Bei Werkverträgen ist es üblich eine Schlussrechnung zu stellen die eine abschließende Abrechnung darstellt. Ohne Teilrechnungen geht das aber nicht und wenn der Auftragswert überschaubar ist sind Teilrechnungen nicht nötig.

Hallo stoppe,

hui, na das ist ja mal viel Text… Dann wollen wir mal an die Arbeit… :slight_smile:

Hm, was ist denn der Hintergrund dazu? Wenn nur 90% der TR bezahlt wurden, bleiben ja noch die 10% der Forderung bestehen und demnach ist der Forderungsbetrag aus meiner Sichtweise so dann auch korrekt.

Da bin ich zu wenig im Thema Handwerk, aber ich kann mir vorstellen, dass es hierzu Vorschriften nach VOB oder etwas in der Richtung gibt, welche die NAB vorgeben?

Rein technisch ist das sicherlich möglich. Nur Teilrechnung von was? Es wird ja eine Basis benötigt, welches als Ausgangspunkt genommen wird. Dies ist die AB bzw. das AG. Diese wird dann so lange weitergeführt, bis die Positionen abgerechnet sind bzw. die Schlussrechnung als Auftragsart gewählt wird. Ich sehe da für die praktische Handhabung keine Alternative.

Wenn Du Direktrechnungen stellen willst, dann ggf. über die Abschlagsrechnung gehen, wo diese steuerrechtlich einen anderen Stand hat.

Die Frage verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Was für einen Sinn hat eine Schlussrechnung, wenn es keine Teilrechnung gibt? Das ist doch schon im Wortsinn falsch. Wenn es keine Teilrechnung gibt, dann stelle doch eine „normale“ Rechnung direkt. Es gibt ja die unterschiedlichen Rechnungsarten um diverse Möglichkeiten abbilden zu können.