Gutscheine in Lexware fiancial office

Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage, die mich seit Wochen beschäftigt. Wir sind eine Eventagentur und nutzen Financial office pro Version 17.51. Seit einem Jahr veranstalten wir sehr erfolgreich ein Magic Dinner. So weit so gut. Jetzt kaufen Kunden Gutscheine für diese Veranstaltung. Laut meines Steuerberaters ist der Verkauf von Gutscheinen jedoch zunächst nicht relevant für die Umsatzsteuer. D.h. Es fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an. Erst beim Einlösen des Gutscheins wird die Umsatzsteuer fällig. Wie löse ich dieses Problem in LWFO pro? Ich möchte gerne über die Faktura eine Rechnung ausgeben, die keine MwSt. enthält und die ich bei der Rechnung wieder in Abzug bringen kann. Eigentlich sollte das doch mit einer Abschlagsrechnung zu realisieren sein oder?

Ich danke für Eure Hilfe

Ich habe selbst oft mit der Abrechnung von Gutscheinen zu tun und empfehle dringend, genaue Informationen einzuholen. Normal wird zwischen Wert- und Sachgutscheinen unterschieden.

Beim Wertgutschein ist weder Art noch Zeitpunkt einer Leistung bestimmt. Daher wird dieser nicht mit Umsatzsteuer beaufschlagt. Im Prinzip tauscht man ja nur eine Währung (Euro) in die Währung eines Betriebs.

Beim Sachgutschein ist die Art der Leistung vorab bestimmt („Gutschein für [ein Abendessen|einen Blumenstrauss|etc.]“). In Deinem Fall ist zusätzlich noch der Lieferzeitpunkt durch einen Termin bestimmt. Daher ist auf den Gutschein Umsatzsteuer zu erheben.

N.B.: Meiner Meinung nach verkaufst Du statt Gutscheinen eigentlich Eintrittskarten zu einer konkreten Veranstaltung. Auch dann wäre beim Verkauf Umsatzsteuer fällig.

Achtung: Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt. Ich kann daher gem. Rechtsdienstleistungsgesetz nur empfehlen, einen der letzteren hinzuzuziehen, um verlässliche und rechtlich verbindliche Informationen zu erhalten. Die Beispiele dienen nur zur generellen Erläuterung, wie ich sie aus meiner beruflichen Arbeit kenne.

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Lieber Lobo,
Danke für die Ausführungen. Leider in meinm Fall nur wenig hilfreich. Mein Steuerberater sieht die Gutscheine, die ich verkaufe als Geldtausch, daher die Rechnung ohne MwSt. Ich möchte das geren in Lexware umsetzen, da ich es sehr umständlich finde diese Rechnungen in Word zu schreiben.

Lieber sts,

ich bin tagtäglich mit Aussagen von Steuerberatern konfrontiert, die jahrelang befolgt werden und bei Betriebsprüfungen enorme Probleme zu Lasten des Steuerpflichtigen verursachen. Wäre ich mir der Lage nicht absolut sicher, hätte ich keinerlei Einlassung gegeben. So wie geschildert bin ich mal gespannt, wer nachher zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer abführen soll. Was ist mit Käufern, die ein umsatzsteuerfreies Ticket erwerben, aber trotzdem nicht am Magic Dinner teilnehmen? Wird dann auch keine Steuer abgeführt? Wann tritt hier Rechtsfrieden ein?

Die kluge Entscheidung wäre, den Steuerberater mit meinen Aussagen zu konfrontieren und sich das am besten schriftlich geben zu lassen, um wenigstens zivilrechtlich einen nachgeordnete Haftung in Anspruch nehmen zu können. Auch das Schreiben von Rechnungen mit Word würde ich mir generell nochmal gründlich überlegen. Umständlichkeit ist da das kleinste Problem und Unbedarftheit schützt auch hier nicht vor Strafe.

Weitere Ausführungen spare ich mir, ich habe es nur gut gemeint. Wer hier möglicherweise Beihilfe zu Steuerstraftatbeständen leisten will, möge das gerne tun.

Ich kann Lobo hier nur beipflichten. Lasse dir vom Steuerberater schriftlich seine Aussage bestätigen - ich vermute, er wird dann erst einmal nähere Auskünfte zu der Art der Gutscheine einforden, denn die Antwort sieht aus wie ein „Schnellschuss“ ohne genaue Kenntnis des Hintergrundes.

Wenn er dir dann schriftlich die Vorgehensweise bestätigt, hast du zwar einen Haftungsgrund, wenn das Finanzamt kommt, aber den Ärger hast trotzdem du zunächst einmal. Also genau nachfragen (auch möglicherweise bei einem anderen Berater).

Zu den Rechnungen: lies dir einmal die GoBD sehr genau durch. Worddokumente entsprechen absolut nicht mehr den Vorgaben, denn sie sind veränderlich, ohne dass man die sieht. Selbst „normale“ Pdf sind nicht mehr als Nachweis geeignet. Jeder Betriebsprüfer „haut dir diese Rechnungen um die Ohren“ und schätzt schnell fehlende Umsatzsteuer hinzu. Daher solltest du auch alle ausgegebenen Gutscheine in einem Verzeichnis notieren (hast du laufende Nummern?) und bei Einlösung diese entsprechend zu vermerken. Dann hast du zumindest einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt über die Höhe der insgesamt ausgegebenen Gutscheine und die darauf dann möglicherweise abzuführende Umsatzsteuer.

Ob das allerdings ausreicht, da bin ich mir nicht so sicher. Denn die Nichtabführung kann zumindest als Steuerverkürzung angesehen werden.

Hallo sts,

richtig, rein technisch geht es über eine Abschlagrechnung, bei der steuerfreie Erlöskonten bei einer Warengruppe hinterlegt werden.

Rechtlich gesehen bin ich aber bei Lobo und Ecrivain. Die maßgebliche Frage ist, was genau auf dem Gutschein steht. Steht dort „Wertgutschein im Wert von xxx EUR“ oder steht dort „Gutschein für ein Magic Dinner“? Letzteres löst nach aktueller Gesetzeslage sofortige Umsatzsteuer aus. Bei der Besteuerung von Gutschein hat sich vor einigen Jahren mal die Rechtslage geändert, nachdem unser deutsches Recht nicht mit Europarecht kompatibel war. Vielleicht sollte der Steuerberater hier noch mal nachlesen.