stornierte Rechnungen

Hallo nochmal,
wenn ich Rechnungen schreibe, und im Nachhinein (nach dem Druck feststelle argh, da ist was falsch oder fehlt was kann ich diese ja nicht mehr nachträglich ändern - richtig? (Eine Vorschau vor dem Speichern und Drucken wäre da echt hilfreich!!)
Also bleibt mir doch nur, diese Rechnung zu stornieren und eine neue zu schreiben - richtig?

Da ja aber auch fortlaufende Rechnungsnummern vergeben werden, muss ich die alten stornierten Rechnungen wieder irgendwie ausbuchen??

Beispiel:
Wir haben im Mai Rechnungen geschrieben, die falsch waren. Diese haben wir im Juni storniert. So weit so gut…
Nun rief gestern das Steuerbüro an, dass diese Rechnungen im Rechnungsausgangsbuch Mai auftauchen (klingt nach längerem Drüber-nachdenken für mich logisch). Ich kann leider auch nicht mehr nachvollziehen, was genau die Rechnungen „enthielten“, da wir sie vor dem Druck bereits gelöscht hatten (sollten Übungsrechnungen sein :blush: ), aber die stehen halt drin im Rechnungsausgangsbuch.

Nun hab ich überlegt, aber noch nicht gemacht, ob ich bei anderen bereits stornierten Rechnungen eine Rechnungskorrektur schreiben muss, mit negativen Werten um die Forderungssumme quasi auf 0,00 € zu bekommen??

Ist das so richtig?
Ich möchte ja auch nicht ständig irgendwelche Rechnungen schreiben um sie dann wieder zu stornieren, da sich nen Fehler eingeschlichen hat.

Ich trau mich jetzt schon gar nicht mehr irgendeine Rechnung zu schreiben, falls die wieder falsch ist… Solang ich nicht weiß, was ich mit falschen Rechnungen machen soll… (Chef wird sich bedanken, wenn ich nur rumsitze :blush: )

Vielen Dank schon mal für die Hilfe…
LG

…Nachtrag…

wenn ich die Rechnungen storniert habe (was ja bisher der Fall war)
muss ich mich (falls Rechnungskorrektur das richtige Stichwort ist) auf die Rechnungsnummer beziehen? Denn die Rechnung, die storniert ist, kann ich ja nicht mehr bearbeiten, denn die ist ja weg und taucht nimmer auf…

Fragen über Fragen, sorry…

LG

Hallo Farmgirl81,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

doch doch, das geht, siehe Aufträge in Lexware faktura bzw. warenwirtschaft nach Druck bearbeiten | lex-blog

Nicht so optimal. „Übungsrechnungen“ sollten nicht in der Produktivfirma geschrieben werden. Dafür gibt es die Musterfirma oder man legt sich eine Testfirma extra für so etwas an.

Ne ne, das wird so nix. :slight_smile: Also entweder Storno oder Rechnungskorrektur. Was wann besser ist idealerweise mit dem Steuerbüro absprechen.

Hilft Dir das so weiter?

Hallo Steve,

Danke erstmal für deine Antwort.

Wenn ich diesen Haken (wie hier beschrieben http://lex-blog.de/2017/06/14/auftraege-lexware-faktura-warenwirtschaft-druck-bearbeiten/ )
setze, hab ich ja wieder die Probleme, bzw. kann die Probleme mit dem Finanzamt bekommen… Oder???

Steuerbüro meint, lieber Rechnungskorrekturen schreiben mit fortlaufender Nummer… Aber wenn ich aus einer bestehenden Rechnung eine Rechnung dupliziere, dann heißt die ja „GS …“. Muss ich mich da dann auf die „Ursprungsrechnung“ beziehen? Weil sonst kann ja niemand mehr nachvollziehen, wozu die Rechnungskorrektur (sprich GS) gehört…

LG

Solange die Rechnung das Haus nicht verlassen hat, ist die Bearbeitung zulässig.

Und beim Duplizieren einer RG entsteht doch keine GS (Rechnungskorrektur) sondern wieder eine RG. Wenn eine RG korrigiert werden soll, dann muss diese RG weitergeführt werden, dann entsteht eine GS.

@ Farmgirl81

Wie schaut es zu Deinem Anliegen aus? Ist hierzu alles geklärt oder sind Deinerseits noch Fragen offen?