Wechsel der Programmversion

Hallo,

ich stelle hier eine Anfrage im Auftrag eines Kunden. Und zwar hat dieser im Moment Lexware financial office pro 2017 mit folgenden Modulen im Einsatz:

Framework 17.02
Warenwirtschaft 17.01
Buchhaltung 17.02
Anlagenverwaltung 17.02
Kohn+Gehalt 17.03
Datenbank 17.01
SQL Anywhere 16.0

Er möchte nun mit Lexware auch GAEB Dateien im Format D83 einlesen bzw. im Format D84 wieder ausgeben können. Laut der Lexware Website ist dies wohl mit Lexware Handwerk premium möglich. Vor einer Umstellung der Lexware Version ergeben sich daher ein paar Fragen.

Welche Version ist mit Lexware Handwerk premium genau gemeint?
Beinhaltet die Handwerk premium Version die gleichen Module, wie die financial office pro + die GAEB Geschichte?
Funktioniert das Einlesen von GAEB D83 problemlos? Funktioniert das Ausgeben von GAEB D84 problemlos?
Ist überhaupt eine Umstellung von Lexware financial office pro 2017 auf diese Handwerk Version möglich? Sprich bleiben die Altdaten vorhanden?
Wie sieht es preislich aus? Muss man den vollen Preis für die Handwerksversion bezahlen oder gibt es eine Art Ermäßigung beim Versionswechsel?

Vielen Dank.

MfG

madas

Hallo madas,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Das „Einzelmodul“ handwerk premium ist das hier: Lexware handwerk | lex-blog

Nein. Die handwerk premium ist „nur“ die warenwirtschaft. Wenn es alle Module sein sollen, dann braucht es die Lexware financial office premium handwerk.

Damit habe ich keine praktische Erfahrung, aber mir sind diesbezüglich auch keine Schwierigkeiten bekannt. Aber evtl. kann da jemand anderes aus der Community mit praktischen Erfahrungen dienen.

Ja, das funktioniert.

Das kommt etwas drauf an. Hat der Kunde denn ein bestehende Abo bei Lexware? Dann erfolgt in der Regel eine anteilige Erstattung bei der Umstellung.

Hilft Dir das weiter?

P.S.: Bitte keine Doppelpostings. :slight_smile: Diesen http://lex-forum.net/auftragswesen-fakturierung-z-b-lexware-warenwirtsc-f6/wechsel-der-programmversion-t3614.html Beitrag von heute werde ich daher gleich schliessen. Du findest Deine eigenen Beiträge immer unter http://lex-forum.net/search.php?search_id=egosearch.

Hallo,

ja das hilft erst mal weiter. Besten Dank. Das Doppelposting kam daher, weil ich meinen ursprünglichen Eintrag nicht mehr unter Allgemeine Fragen gefunden habe. :frowning:

Zur Lizenz hätte ich noch ein Frage. Dort heißt es:

Konditionen 365 Tage Laufzeit
Innerhalb der 365-tägigen Nutzungsdauer haben Sie
Zugriff auf den vollen Leistungsumfang der Software
und erhalten alle Updates kostenlos. Nach Ablauf der
Nutzungsdauer muss diese kostenpflichtig verlängert
werden. Ansonsten können Sie nur noch auf Ihre Daten
zugreifen, das Programm aber nicht mehr nutzen.

Wie soll man den letzten Satz verstehen?

„Ansonsten können Sie nur noch auf Ihre Daten zugreifen, das Programm aber nicht mehr nutzen.“ Um auf die Daten zugreifen zu können brauche ich doch eine nutzbares Programm??? Heißt das, dass sich ohne Abo bzw. Verlängerung das Programm überhaupt nicht mehr nutzen lässt? Oder bekommt man nur keine Updates mehr und kann trotzdem mit der nicht mehr ganz aktuellen Version, wie gewohnt weiter arbeiten, so wie es bei jeder anderen Software auch der Fall ist?

Grüße madas

Das lag daran, dass die Frage in diesem Forum nicht wirklich passend platziert war und ich es verschoben habe. :slight_smile: Über den obigen Link findest Du stets Deine eigenen Beiträge.

Soweit korrekt. Ein Einsehen der Daten ist noch möglich, die Neuerfassung nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht mehr. (siehe dazu auch http://lex-blog.de/2016/08/30/lexware-agb-20161001-aenderung-auswirkung/)

Mit solch einer Lizenzpolitik wären manch andere Firmen schon längst pleite gegangen. Leider sitzt Lexware hier am längeren Hebel, da die Kunden auf das Programm quasi angewiesen sind und ein Umstieg auf ein anderes Programm mit Altdatenübernahme kaum möglich ist. Das grenzt schon an Bevormundung des Kunden. Wenn ich mehr als 1000€ für eine Software ausgebe, dann erwarte ich auch, dass diese länger als ein Jahr benutzbar ist. Nach einem Jahr habe ich also nicht mehr als einen „Lexware-Viewer“ auf meinem PC. Tolle Wurst.

So wird mein Kunde leider auch in den sauren Apfel der Kundenbevormundung beißen müssen. Hätte er diese Software nicht schon im Einsatz, dann hätte ich ihm ganz klar von einem Kauf abgeraten.

Mit einer nicht aktuellen Version kann man doch auch gar nicht die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Z.B. Betriebsprüferexport gem. AO. Anpassungen z.B. GDBO usw. Letztlich zwingt einen der Gesetzgeber doch sowieso zu den Updates.

Ganz nebenbei ist Lexware nicht er einzige und erst recht nicht der erste Softwarehersteller der diese Lizenzpolitik hat. Gerade im Bereich kaufmänische Software ist das mittlerweile fast Standard. Und gerade diese Lizenzpolitik sorgt eben auch dafür, dass man nicht pleite geht, weil genug Volumen da ist, die teilweise sehr aufwendigen Anpassungen an die gesetzlichen Änderungen umsetzen zu können.

Es gibt eben fast immer mehr als nur eine Sicht auf die Dinge…

Es gibt Menschen die alles dem Steuerberater überlassen und trotzdem mit einer vollwertigen Software arbeiten möchten eventuell dann eben ohne immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Und was bei Lexware ebenfalls nicht der Fall ist wie bei manch anderer Software die ich mit so einem Pflichtupdate nutze die Version Pflichtupdate ist dann deutlich günstiger, bei manch Lieferanten hat man auch die Wahlmöglichkeit endlos laufende Version oder abschaltende Version nach 12 Monaten.
Ich nutze derzeit aus diesem Grunde die 2016er Version von büroeasy und gebe momentan die Umsatzsteuererklärung manuell über Elster ab.
Das wird aber in Kürze dann komplett mein Steuerberater übernehmen.

Hallo,

…und die bekommen dann spätestens bei einer Steuerprüfung zu hören, dass der Steuerprüfung auf den Rechner des Steuerpflichtigen, und nicht auf den des Steuerberaters zugreifen möchte. Und dann siehst du ganz alt aus. Nach den GoBD ist nun definitiv geklärt, dass ausschließlich der Steuerpflichtige für seine Buchhaltung verantwortlich ist.

bei manch Lieferanten hat man auch die Wahlmöglichkeit endlos laufende Version oder abschaltende Version nach 12 Monaten.

die „endlos laufende Version“ ist das Abo. Sobald das gekündigt wird, ist die „endlose Version“ ebenso „endlich“.

Ich nutze derzeit aus diesem Grunde die 2016er Version von büroeasy und gebe momentan die Umsatzsteuererklärung manuell über Elster ab. Das wird aber in Kürze dann komplett mein Steuerberater übernehmen.

Trotzdem liegt die Verantwortung vollständig bei dir.

Was für ein Blödsinn. Wenn der Steuerberater die Buchhaltung erledigt dann geht sogar die Steuerfahndung im Falle eines Falles zu ihm.
Natürlich ist der Steuerpflichtige vorerst der jenige der für den Schaden, so es einen gibt, aufkommen muss. Nur holt man sich das Geld dort dann eben beim Berater zurück. Ganz schön doof schauen die aus der Wäsche die sich darauf verlassen das sie alles richtig machen weil sie ja die tolle Lexware Software nutzen.
Ich hab das übrigens durch das nachdem der gute Mann vom Finanzamt auch nach dem 3. Versuch immer noch keine vernünftigen Daten aus dem Büro easy (damals noch Quickbooks) auslesen konnte. Darauf hin durfte mein Steuerberater das komplette Jahr die Buchhaltung nachholen und die Prüfung lief ausschließlich über seine Software.

Ich erkläre es nochmal. Software kostet im Kauf 1500 €. Läuft solange man auch immer sie nutzen will mit allen Funktionen.
Alternative Aboversion 990 €. Läuft 12 Monate und schaltet danach komplett ab.
Richtig ist das immer mehr Firmen auf Aboversionen umschwenken und teils sogar auf reine Onlieversionen gehen.

Nicht wenn ich ihm die komplette Buchhaltung überlasse. Natürlich hält sich im Streitfall das Finanzamt an mich was den Ausgleich eventueller Forderungen geht. Grundsätzlich ist meine Erfahrung aber die das die sich viel lieber mit dem Steuerberater auseinander setzen als mit dem Steuerpflichtigen.

Hallo,

bevor man Aussagen als „Blödsinn“ bezeichnet, sollte man sich sachkundig machen. Ich empfehle dir die Lektüre von Bundesfinanzministerium - Nicht gefunden - not found

Randnummer 21 in der oben verlinkten PDF-Datei…
„Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen im Sinne der Rzn. 3 bis 5, einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum).“

Vielleicht lesen und versuchen zu verstehen?
Ich schrieb doch das ich in der Verantwortung stehe aber im Endeffekt der Steuerberater den Kopf für Schaden hinhält.
Wir wollen doch nicht auf Paragraphen und deren Auslegung rumreiten. Ich habe das in einem gewissen Ausmaße alles durch.

Es ist doch wohl etwas überheblich zu glauben das ein User mit der Software von Lexware das besser kann als ein Steuerberater.
Zumal die Software in den letzten 20 Jahren in denen ich sie nutzte mit immer wieder neuen Fehlern (nicht Benutzerfehler) aufwartete. Da geht das Vertrauen aber ganz schnell den Bach runter.
Beispiel seit sehr vielen Jahren immer wieder Probleme mit der Abholung der Paypalbuchungen.

Die Praxis ist ganz einfach so das wenn der Steuerberater das übernimmt das Finanzamt nicht mal bei dir zum guten Tag sagen vorbei kommt sondern sich direkt an den Steuerberater wendet. War so in einer GMBH in NRW wo ich 10 Jahre Gesellschafter zu 1/3 war und ist in meiner eigenen Firma in Sachsen Anhalt so. Wenn mit der Software was schief läuft geht das Leware garantiert nichts mehr an, den Steuerberater schon wenn er Fehler macht.

Noch ein Beispiel, das FA wollte früher immer original Kontoauszüge der Bank haben, dem Steuerberater ist es egal wo ich die herhole und seither auch dem Finanzamt.