Rechnung für Eigenbedarf /Warenbestand

Hallo,

erstmal danke für das tolle Forum. Hier kann man wirklich was lernen, es hat mir in den ersten beiden Lexware Wochen
oft geholfen.

Mittlerweile bin ich aber auf zwei Fragen gestoßen die ich auch hier so nicht gefunden habe.

Kurz zur Erklärung -
Wir sind eine GmbH nutzen SKR04 und erfassen die Wareneingänge in Lexware Financial Office Premium.
Die Ware die wir in Faktura erfassen wird auf 5400 gebucht und landet im Aufwand.

  1. Wie kann ich den Aufwand - Also den vorhandenen Warenbestand im Aktivkonto ausweisen? Wenn ich eine Zwischenbilanz drucke wird der Bestand nicht berücksichtigt. Geht das erst nach einer Inventur?

  2. Wenn ich ware aus meinen Vorräten fürs Inventar benötige (e.g. PC/ Server etc.) wie bekomme ich die aus der Warenwirtschaft und in die Bestandskonten? Eine Rechnung an mich selber schreiben?

Kurzes Feedback wäre echt toll.

Danke vorab.

Hallo Josef,

  1. Wie kann ich den Aufwand - Also den vorhandenen Warenbestand im Aktivkonto ausweisen? Wenn ich eine Zwischenbilanz drucke wird der Bestand nicht berücksichtigt. Geht das erst nach einer Inventur?

Wie bist Du denn vorgegangen? Hast Du eine Wareneingangsrechnungen geschrieben und diese in die Buha übertragen? Oder was hast Du gemacht?

  1. Wenn ich ware aus meinen Vorräten fürs Inventar benötige (e.g. PC/ Server etc.) wie bekomme ich die aus der Warenwirtschaft und in die Bestandskonten? Eine Rechnung an mich selber schreiben?

Wäre eine Möglichkeit und diese dann direkt in der Buha eingeben. Halt wie ein Einkauf bei jedem anderen Lieferanten direkt fürs Büro…

Hallo Uwe,

danke dass du dich meiner Sache annimmst.
Ja, ich habe einen Wareneingang gebucht, die Eingangsbuchung in eine Eingangsrechnung weitergeführt und dann gebucht.
Landet dann im Stapel und wird dann ins Journal übernommen. Ich folge also dem Lexware Prozess… :wink:

Mein Buchhaltungsverständnis sagt mir, dass zyklisch (spätestens bei der Jahresinventur) die Bestände in das Vorräte Konto übernommen
werden müssten. Oft passiert das mit dem Monatsabschluss… Hier kann ich das aber nicht recht nachvollziehen.

Zum Thema Eigenbedarf - Mein Steuerberater meint dass es da sowas wie einen Eigenbeleg geben müsste, das gibts dann aber wohl nicht, oder?
Da darf halt keine Steuer ausgewiesen sein. Wenn es das nicht gesondert in Lexware gibt, dann schreibe ich mir einfach eine steuerfreie Rechnung.

Danke schon mal vorab.

Hallo Josef,

Mein Buchhaltungsverständnis sagt mir, dass zyklisch (spätestens bei der Jahresinventur) die Bestände in das Vorräte Konto übernommen
werden müssten. Oft passiert das mit dem Monatsabschluss… Hier kann ich das aber nicht recht nachvollziehen.

Nein so etwas macht Lexware nicht.


Zum Thema Eigenbedarf - Mein Steuerberater meint dass es da sowas wie einen Eigenbeleg geben müsste, das gibts dann aber wohl nicht, oder?
Da darf halt keine Steuer ausgewiesen sein. Wenn es das nicht gesondert in Lexware gibt, dann schreibe ich mir einfach eine steuerfreie Rechnung.

Einen Eigenbeleg hat Lexware nicht vorgesehen, ließe sich aber programmieren, wobei man dann aber auch einen Kreditor benötigen würde, deswegen mach eine steuerfreie Rechnung.

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Hallo zusammen,

hm, also meiner Kenntnis nach kann man keine Rechnung an sich selbst schreiben bzw. ist dies steuerrechtlich nicht richtig.

Ich würde hier in der wawi manuell vom Bestand abbuchen (ggf. mit eigenem Lagerbuchungskommentar) und dies dann in der Buchhaltung ebenfalls manuell erfassen. Wenn es zwingend einem Beleg bedarf, so würde ich diesen in Form einer Quittung erfassen. (siehe auch Eigenbeleg – Wikipedia)

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Hallo,

das mit dem manuell abbuchen scheint mir irgendwie plausibler. Zumal ich ja auch die Umsätze nicht in der Statistik haben will.
Werde ich mir nochmal anschauen.

Die Sache mit dem Warenbestand erschließt sich mir auch noch nicht ganz… Es scheint mir irgendwie nicht zeitgemäß den Warenbestand jeden Monat manuell zu verbuchen.
Das muss doch irgendwie automatisch gehen ?!

Auf jeden Fall schon mal Danke für eure Tipps und den Einsatz den ihr bringt!

Hallo zusammen,

@Steve doch man kann schon Rechnungen an sich selbst schreiben.

In der Industrie ist das völlig normal. Und SAP generiert dann auch munter 1.;2. und 3. Mahnungen.
Ich muss dann immer grinsen und warte im Stillen darauf, daß sie sich in der selben Firma gegenseitig den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. :smiley:

@Josef,

da ich nicht der Wawi-Experte bin würde ich das manuell buchen.
Aber m.E. geht es ( wenn es automatisch gehen soll ) wohl nur über die Rechnungen.
Sonst bräuchte man sowas wie Entnahmescheine, die mit einer Automatik verbucht werden können.
Ob es das allerdings gibt kann ich nicht sagen.

Hallo Marcus,

hm, also als ich vor Jahren noch ein zweites Gewerbe hatte, wurde mir von verschiedenen Seiten erläutert, dass ich mir selbst keine Rechnungen stellen könne. Keine Ahnung es hier Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Kapital- bzw. Personengesellschaften gibt. Ein wenig seltsam fände ich es schon, mir selbst etwas in Rechnung zu stellen. :smiley:

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, will der TE doch Waren, die er für den Weiterverkauf erworben hat und zur Zeit auf Lager liegen, für sein Gewerbe selber verbrauchen. Dafür muss keine Rechnung geschrieben werden, es ist ein Vorgang „rechte Tasche - linke Tasche“. Durch den Wareneingang ist der Aufwand für das Gewerbe verbucht, muss also nicht noch einmal im Gewerbe verbucht werden. Um den Lagerbestand „sauber“ zu bekommen, muss er lediglich eine Entnahme buchen. Eine Rechung wäre hier das völlig falsche Mittel - wir sind nicht in internationalen Konzernen, wo Konzernteil A (meist selbständige Einheit) an Konzernteil B eine Rechnung schreibt (die aber nach aussen nicht wirken, sondern mehr dem Nachweis der „richtigen“ Verrechnungspreise dient - schließlich leben wir in Zeiten, in denen die internationalen Konzerne für die Besteuerung nachweisen müssen, dass marktkonforme Preise weiter gegeben werden.

Ecrivain

Hallo Ecrivain,

da hast du schon recht.

Ich halte es auch für völlig unnötig, daß man den Eigenverbrauch über Rechnungen ( zumindest innerhalb der selben Firma ) darstellt.

Die Frage von Steve war ja eher ob das nicht verboten sei.
Das ist es nicht. Man kann das schon machen. Es ist nur eben völlig unnötiger Aufwand.
Bzw. - wie du richtig sagst - das falsche Mittel.

Ich kenne mich nur in der Wawi zu wenig aus, ob es - wie ich ja geschrieben habe - dort die Möglichkeit eines Eigenentnahmebeleges gibt.
Das wäre das eigentlich richtige Mittel um diesen Eigenverbrauch im Lagerbestand darzustellen.

In der Buchhaltung ist das ja nicht so das Problem. Der Aufwand steckt schon im Einkauf.
Bzw. spätestens bei der jährlichen Inventur bekommt man das Warenkonto berichtigt.


Aber seit diesem Jahr haben wir ja die neuen GoBD, die den Prüfern den Zugriff auf die Wawi erleichtern.
Ich selbst habe bisher noch nie erlebt, daß sich ein Betriebsprüfer für die Wawi interessiert.
Das könnte sich in Zukunft aber ändern. Und dann ist ja schon die Frage wie das dort dargestellt wird.

Mal abgesehen davon, daß man natürlich vor allem aus eigenem Interesse den Warenbestand kennen sollte.
Schon um evtl. notwendige Nachschubbestellungen auslösen zu können.

Das müssen die Wawi Experten klären.

Aus meiner Sicht ist der Entnahmebeleg das richtige Mittel.
Sollte es den nicht geben, dann könnte man es aber wohl zur Not über eine Rechnung machen.
Zumindest bis es den Entnahmebeleg gibt. Ich habe keinen gefunden.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Steve,

das macht nun auch wirklich keinen großen Sinn.
Ich habe mir selbst auch noch nie eine Rechnung für die Erstellung meiner eigenen Steuererklärungen gestellt. :smiley:

Vor allem: was passiert, wenn ich mir die Rechnung dann nicht bezahle?
Muss ich mich dann selbst pfänden lassen??? :smiley: :smiley: :smiley:

Hallo Marcus,

naja, zwei Gewerbe, zwei unterschiedliche Steuererklärungen. Es gab eben Situationen, in denen Dinge von Gewerbe A von Gewerbe B genutzt/veräussert wurde und umgekehrt. Da dachte ich für mich, es wäre der einfachste Weg, ich stelle von Firma A an Firma B dafür eine Rechnung.

Eben dies würde nicht gehen, wurde mir erklärt, da es in beiden Fälle ich als Person bin und ich eben ich mir selbst keine Rechnung schreiben könne. Daher meine Aussage (es war eigentlich keine Frage), dass es steuerrechtlich meiner Kenntnis nach nicht gehen würde. Dies mag bei Kapitalgesellschaften anders sein.