Haushaltshilfe im Privathaushalt

Guten Abend liebe Kollegen,

ich arbeite schon seit einigen Monaten mit Lexware Lohn + Gehalt und stehe nun erstmals vor dem Problem, dass ich eine Haushaltshilfe im Privathaushalt abrechnen möchte. Da sowohl Mandant als auch Mitarbeiter gerne eine monatliche Lohnabrechnung wollen, scheidet die einfache Anmeldung und Abwicklung über die Minijob-Zentrale aus.

Leider habe ich mich beim Anlegen der Daten scheinbar ungeschickt angestellt und irgendwo eine Eintragung übersehen oder falsch hinterlegt, da die Haushaltshilfe im Privathaushalt (KV / RV pauschal je 5%, durch MA aufgestockt auf vollen Beitrag) abrechnungstechnisch als „gewerblich“ behandelt wird (KV / RV pauschal 13 % / 15 %, durch MA aufgestockt auf vollen RV-Beitrag).

Geschlüsselt ist Personengruppe 109 und 6, 1, 0, 0, in Ermangelung einer anderen Möglichkeit. Dadurch sind aber die Arbeitgeber-Beiträge zu hoch, und folglich ist die Aufstockung durch den Arbeitnehmer sowie der sich ergebende Nettolohn ebenfalls falsch.

Hat jemand eine Idee, an welcher Stelle ich nach dem Fehler suchen muss? Ich habe sowohl die Firmendaten als auch die Mitarbeiterdaten mehrfach durchgesehen, aber ich finde keine passende Auswahl- oder Eintragungsmöglichkeit.

Herzlichen Dank vorab und viele Grüße,
Lara

PS: Die Mitarbeiterin ist eine „normale Hausfrau“ ohne weitere Beschäftigung, ohne Rente, ohne Lohnersatzleistung. Der Lohn für die Tätigkeit beträgt brutto 400,- €, auf die RV-Freiheit wurde verzichtet.

Hallo Lara,

von Lexware direkt gibt es hierzu keine Information. Vielleicht hilft Dir der nachfolgend verlinkte Beitrag aus dem Lexware Forum weiter:

Viele Grüße,
Sancho

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Hallo Sancho,

danke für die rasche Hilfe! Ja, der Beitrag hat mir weiter geholfen, den hatte ich zuvor beim Suchen im Forum nicht entdeckt.

Schade, dass Lexware da keine bessere Möglichkeit zur Verfügung stellt. Da die Haushaltshilfe auf die RV-Freiheit verzichtet und die RV-Beiträge aufstockt, habe ich mir nun selbst einen neuen Netto-Abzug angelegt, damit ich die zusätzlichen RV-Beiträge zumindest rein rechnerisch darstellen kann und der Nettolohn am Ende stimmt.

Viele Grüße,
Lara

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