Fehlzeit "Urlaubsstunden" bei Festgehalt hinterlegen

Moin Moin aus Flensburg,

ich habe einen Mandenten der Festlöhne zahlt und die Beschäftigten ganz krumme Stunden arbeiten.

Beispiel: Festgehalt 1.950 € für 30,77 Std. wöchentlich (ambulante Pflege) bedeutet mit Faktor 4,35 = 133,85 Std. / 134 Std. monatlich.

Jetzt nimmt dieser Beschäftigte von seinem 30 Tage Jahresurlaub 9 Tage im Januar.
Meine Berechnung würden bei Ansatz 30 Tage durchnittlicher Monatswert = 1.950 € : 30 Tage x 9 Urlaubstage = 585 € bedeuten.

Die Urlaubstage gebe ich als Fehlzeit „Jahresurlaub“ ein, jedoch wird dan folgende Fehlermeldung ausgeworfen:

„Sie haben eine Fehlzeit mit Entgelfortzahlung erfasst. Bezahlte, aber nicht geleistete Stunden mindern die Arbeitsstunden für die Berufsgenossenschaft. Prüfen Sie die erfassten Arbeitsstunden und erfassen Sie die auf die Fehlzeit entfallenden Sunden in der Lohnart 0007, 0008, 0014, 0015, 0974 oder 0975.“

Ich kann in den Lohnangaben unter der Lohnart 0014 (Urlaubsstunden) zwar erfassen, aber es ist nicht möglich den Stundenlohn einzugeben. Somit bekomme ich folgende Meldung:
"Sie haben eine Stundenlohnart verwendet, zu der eine Stunden-Zahl aber kein Stundensatz eingegeben ist. "

Was kann ich nun machen, Stundensatz ausrechnen und hinterlegen in Lohnart 01 Lohn und dann die Stunden der Urlaubstage (ca. 55 Stunden) ausrechnen und mit Stundensatz eingeben?
Wird dieser Betrag dann vom normalen Gehalt ( 1.950 € ) abgezogen?

Vielleicht habt Ihr ja eine Lösung, es wäre toll wenn sich jemand dazu melden könnte.

Freundliche Grüße
SvenD2008

Hallo SvenD2008,

die Lohnart 0014 (und auch 0007, 0008 und 0015) sind für Lohnempfänger gedacht, die mit Stunden x Faktor bezahlt werden. Die Stunden aus dieser Lohnart werden nicht an die BG gemeldet. Du könntest die Lohnart auch für Gehaltsempfänger nutzen, müsstest aber das Gehalt manuell kürzen. Eigentlich reicht es beim Gehalts- oder Festlohnempfänger die Fehlzeiten zu erfassen.

Viele Grüße,
Sancho

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Guten Morgen Sancho,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir so etwas in der Art schon gedacht das dies nicht so leicht möglich ist bei den Gehaltsempfängern.
Die Fehlzeit ist erfasst worden jedoch habe ich nun in Lohn und Gehalt die oben erwähnten Hinweise über LexScout.
Dann werde ich diese ignorieren und und nur die Stunden bei der BG kürzen. Das Gehalt, bei Lohnfortzahlung Urlaub zu kürzen und den Urlaubsanteil separat auszuweisen finde ich optisch und auch psychologisch nicht ganz so sinnvoll.

Nochmals vielen Dank und Beste Grüße
SvenD2008

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