ich hab Beitragsnachweise erstellt aber noch NICHT versandt.
Nun ist mir aufgefallen dass ich die Berichtigung bei einer Mitarbeiterin von versicherungsfreier Beschäftigung
zur versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht durchgeführt hatte.
Kann ich noch korrigieren und danach versenden?
jein, einmal erstellte Beitragsnachweise lassen sich nach der Erstellung - auch vor dem Versand - nicht mehr so ändern, dass die ursprüngliche Version aktualisiert würde. Alle nachträglichen Änderungen fließen in den Folgemonat ein…