Korrektur Stundenzahl bei Minijobber

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage: Bei unserer Minijobberin hatte ich über den Korrekturmodus die Anzahl der erbrachten Stunden für den Monat März 2019 geändert. Diese hatten sich nach unserer Berechnung insofern geändert, als das die Mitarbeiterin tatsächlich nur 32 Stunden gearbeitet hatte. Im März 2019 wurden allerdings 34 Stunden abgerechnet.

Wenn ich nun über die Jahresübersicht der Mitarbeiterin eine Korrektur von 34 auf 32 Stunden vornehme, übernimmt Lexware für den Monat März 2019 die richtige Stundenanzahl, rechnet diese auch korrekt ab und generiert eine Korrektur-Lohnabrechnung für den März 2019 mit 32 Stunden. Soweit so gut… Allerdings weist das Programm in der Lohnabrechnung für April 2019 keine, wie eigentlich üblich, Korrektur in der Spalte Netto - Bezüge / Netto - Abzüge für den Monat März 2019 aus?

Gehe ich allerdings den umgekehrten Weg und korrigiere 32 auf 34 Stunden, erscheint in der Abrechnung für April 2019 die richtige Korrektur für den Monat März 2019. :confused:

Könnte mir ggf. jemand mit einem Tipp behilflich sein, was ich übersehen haben könnte? Vielen Dank!

Hallo Krissi,

der März war bereits abgeschlossen, bevor Du die 1. Änderung durchgeführt hast?

Hallo Steve,

vielen Dank für deine Nachricht. Richtig, der März war bereits abgeschlossen, bevor ich die 1. Änderung durchgeführt habe.

Hallo Steve,

selbiges „Problem“ hat sich nun auch bei einer anderen Mitarbeiterin ergeben. Dort hatte ich, da mein Chef dies wissen wollte, den Lohn für den Monat Mai 2019 in der Maske der Mitarbeiterin angehoben und dann wieder auf den derzeitigen Lohn zurückkorrigiert. Nun stelle ich in der Abrechnung für Juni 2019 fest, dass L+G für den Mai 2019 eine korrigierte Abrechnung generiert und die berichtigte Differenz für Mai 2019 in der Spalte Netto-Bezüge / Netto-Abzüge vom eigentlichen Nettoentgelt abzieht. Dies stimmt allerdings überhaupt nicht, da die Mitarbeiterin auch im Mai 2019, genau wie in den Monaten zuvor, dasselbe Gehalt bekommen hat. Die „Höherstufung“ diente nur einer Beispielberechnung. Ich bin mir allerdings nicht mehr sicher, ob ich die Veränderung vor oder nach Abschluss des Monats Mai 2019 vorgenommen hatte. Was kann ich nun tun, um dies wieder zu berichtigen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe!

Also wenn die Änderungen nach Erstellung Beitragsnachweis erfolgen, wirkt es sich in den Zahlen erst im Folgemonat aus, was SV betrifft. Die Lohndaten an sich werden erst mit Monatswechsel festgeschrieben.

Wenn die Änderungen jedoch nach Monatswechsel über Korrekturmodus erfasst werden und sich dadurch andere Abrechnungswerte ergeben, sollte das auch ersichtlich sein, egal ob Mehrstunden oder Minderstunden. Gleiches gilt für Änderung des Entgeltes.

So ungesehen habe ich dazu leider keine wirklich Idee. Man müsste sich das mal im Details via Fernwartung anschauen. Dann lässt sich hier evtl. mehr sagen.

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