man muss die Tage bei Fehlzeiten des entsprechenden Mitarbeiters eintragen.
Fehhlzeit: Krankheit - Hier dann etnweder mit AU oder ohne AU eintragen.
(AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = gelber Zettel vom Arzt)
Geld zurück von der Krankenkasse dann mit der U1 Meldung.
Das macht dann wenn, schon die Kasse, nicht Dein Programm. Du berechnest die Beiträge wie gehabt, übvermittelst diese und die Kasse wir dann - sofern sie dies möchte - den Erstattungsbetrag mit der nächsten fälligen Beitragsabrechnung verrechnen.
Doch Lohnfortzahung bist ja Du - Gehalt bekommen Sie dennoch.
Nur Du bekommst von der Krankenase nix retour, also erstattet.
Verwechsele hier bitte nicht die Begriffe.
Das ist korrekt so.
Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind Beiträge zur Umlage U1 nicht zu zahlen.
Die Dienstleistenden werden auch bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes.
Schau doch auch mal hier: