Korrektur Februar

Ich darf nun die Lohnbuchung im Betrieb auch machen.
Nun habe ich ein kleines Problem.
Ich habe für Februar die Meldung Krankenkasse und Elster am 22.02. versandt.
Mein Chef hat heute ( 26.2) nun bei einem Mitarbeiter eine Lohnerhöhung beschlossen . Des weiteren hat ein gerinfügiger Mitarbeiter Mehrstunden gearbeitet, als gemeldet wurden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich die Änderungen mache.
Muß ich den Februar mit den gemeldeten Daten abschließen und dann eine Korrekturrechnung Februar machen ?
oder kann ich einfach die Daten im Februar ändern? Werden die geänderten Daten dann im März berücksichtigt ??
:confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Danke für Eure Antwort

Ok - alles kein Problem.

Ja kannst Du. Lexware macht dann automatische eine Korrektur im März.
Einen korrigierten BN kannst Du nicht für Februar versenden.

Korrekturen aus einem Vormonat werden im aktuellen Beitragsnachweis verrechnet.
Wenn die Beitragsnachweise des aktuellen Abrechnungsmonats zum Zeitpunkt der Korrektur bereits erstellt waren,
werden die geänderten Beiträge im Beitragsnachweis des Folgemonats berücksichtigt

Genaueres steht hier:
https://www.lern-ware.de/wp-content/uploads/2017/02/Korrekturen-Auswirkungen-auf-Meldungen-und-Berichte.pdf

Hoffe Dir hilft das weiter.

:smiley: :smiley: :smiley:
Vielen Dank für die schnelle Antwort…
Hab eine schlaflose Nacht verbracht, weil mir vieles noch so Neu ist.
Das ich einfach die Stunden im Februar nach der BN ändern kann und dies dann im März berücksichtigt wird…Eigentlich easy :smiley: :smiley:

Danke nochmals…