Schätzverfahren

Hallo…

ich schon wieder… :unamused:
Ein paar Tage vor dem Fälligkeitstermin führe ich immer die Schätzung durch. Und gehe dafür immer über den Abrechnungs- und Beitragsnachweis Assistenten.
Nun ist es mir schon zwei Mal passiert, dass ich dann am Anfang des neuen Monats, zur „richtigen“ Lohnabrechnung keine Beitragsnachweise mehr raus bekomme, sondern nur noch Lohnzettel und Co. drucken kann. Also ist nur noch der letzte von den anfänglich 3 Punkten der Auswahl aktiv.

Was mache ich denn nur falsch??

Bitte helft mir…

Gruß Janine

Hallo Janine,

evtl. verstehe ich Dein Anliegen nicht ganz korrekt, aber das ist doch genauso so „normal“? Die Beitragsnachweise machst Du ja mit der Schätzung und zur „richtigen“ Lohnabrechnung erstellst Du eben die finale Lohnabrechnung, welche mit den Beitragsnachweise nichts mehr zu tun hat.

Oder habe ich Dich missverstanden und Du meinst etwas anderes?

Hallo…

Also normal ist es doch so, dass, meist zum 19.des Monats, eine Schätzung erfolgen muss. Dann führe ich den Assistenten aus. Da gibt es noch alle 3 Auswahlmöglichkeiten (Beitragsnachweise erstellen mit vereinfachtem Schätzverfahren / Lohndaten erfassen und Beitragsnachweise erstellen / Lohndaten erfassen und Berichte ausgeben). Ich wähle das erste aus, und der Assistent führt mich durch die Schritte - alles schön. Nur zu meiner Lohnabrechnung Anfang nächsten Monat steht im Assistent nur noch „Lohndaten erfassen und Berichte ausgeben“ zur Verfügung. Die richtigen Beiträge können dann ja gar nicht mehr gesendet werden. Oder bin ich jetzt falsch?

Ich habe vorher noch nie mit einer Lohnabrechnung zu tun gehabt und nur eine spärliche Einweisung erhalten. Daher meine komischen Fragen… :confused:

Gruß

Hallo,
ich hoffe mal ich hab dich richtig verstanden:
den Abgleich zwischen geschätzt und tatsächlich ermittelt das Programm beim „nächsten“ schätzen und verrechnet diese Werte.

gruss Hubert

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Und das ist auch korrekt so. :slight_smile: Beitragsnachweise werden nur bei der Schätzung erstellt und versandt. Etwaige Abweichungen - phx hat dies bereits korrekt geschildert - werden bei der nächsten Schätzung im Folgemonat mit den dann erstellten Beitragsnachweisen verrechnet (im Plus wie auch Minus, abhängig ob zu viel geschätzt oder zu wenig).

Die Abweichung findest Du im Programm dann unter Berichte - Ermittlung Beitragsrestschuld etc.

Soweit verständlich und hilft es weiter?

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Achsooo… ist ja easy… danke… :smiley:

Dachte echt, ich mache etwas falsch…

:slight_smile: