Erstattungsantrag f. U1 bei 4 Tage Woche

Hallo liebe Community,

Es geht um den Erstattungantrag U1 bei der KK.
Mitarbeiter Gehaltsempfänger, arbeitet 4 feste Tage lt. Arbeitsvertrag (Mo.-Do.)
Aber nun für 5 Tage (Mo-Fr.) krank geschrieben.

Nun folgende Frage(n):

  1. Ich gebe hier doch „nur“ die 4 Tage in dem Erstattungsantrag an, da am Freitag nie arbeitet?
  2. Wie gebe ich hier so generell ein: Kalendertage oder Arbeitstage oder 1/30 ?
    Mir ist klar das ich das fix für diese KK machen muss. Im alten Jahr war ich da bei Kalendertagen.
    Kann ich das für 2018 ändern?


    Danke fürs rückmeldung und eure Hilfe.

Hallo Britta,

in den Stammdaten ist die vereinbarte Arbeitszeit entsprechend hinterlegt? Dann als Fehlzeit die tatsächlichen Tage, die als Krankschreibung vorliegen, hinterlegen. Das Programm erkennt, dass davon nur die 4 Tage relevant sind für die Erstattungsberechnung.

Nach meinem Wissen musst Du Dich für eines entscheiden und diese für alle MA auch „durchziehen“. Inwieweit Du die Methode wechseln kannst, bitte mit der Kasse abklären.

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Guten Morgen Steve,

jup Du hast recht.

Ich bleibe bei den Kalendertagen… dann gibt es auch keine Probleme mit der Kasse.
Besser so, als die paar Euro mehr wenn andere Methode gewählt ist.
Ausserdem hat man dann keine Probleme wenn es evtl. im nachhinein zum Krankengeld führen würde.
Hierzu: Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung | Sozialwesen | Haufe

Vllt. hilft dieses auch Anderen.

Hallo,

  1. Du kannst jeden Monat neu auswählen, ob 1/30, Kalendertage oder Arbeitstage.

  2. In Deinem Fall führt die 1/30 Regelung zu einer zu geringen Erstattung. Beispiel Gehalt 1500, davon 1/30 = 50 *5 Tage= 250,00 Bemessungsgrundlage für U1.

Sinnvoller wäre es, das Gehalt durch die Anzahl der Arbeitstage in dem Monat zu teilen, Z.B. Februar 2018 : 1500/16 Tage= 93,75 EUR je Tag, das Gehalt entsprechend um den ermittelten Betrag zu kürzen und den Gehaltsanteil für die Zeit der Krankheit unter der Lohnart Lohnfortzahlung Krank einzutragen.

in unserem Beispiel = (93,75*4)=375,00 - bei 50% U1 Erstattung erhält der ArbG dann 187,50 EUR anstatt nur 125,00 (50% von 250,00) EUR bei der 1/30 Variante.

Schaden bei 1/30 = 52,50 - dafür lohnt sich auch eine Korrektur :slight_smile:

Danke erst einmal für deine Antwort.

Bist Du Dir ganz sicher das ich unterjährig immer, also monatlich, wechseln darf?
Habe da andere Infos der übergeordneten Personalabteilung/Lohnbuchhaltung erhalten. :wink:

Hallo,

in der Hilfe von Lexware steht zur Auswahl:

In der Spalte Umrechnung auf die Fehlzeit können Sie anhand der Auswahlliste wählen, welcher Anteil des in der Lohnart erfassten Betrags auf die der Erstattung zugrundeliegende Abwesenheit entfällt.

Die angebotenen Auswahlmöglichkeiten für eine anteilige Umrechnung entsprechen den üblichen und gängigen Berechnungsarten. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen die Berechnungsmethode für das fortgezahlte Entgelt nicht vor. Sie können also den Eintrag auswählen, der der üblichen Praxis Ihres Unternehmens bei Teillohnzahlungszeiträumen entspricht.

Die Auswahl kann jedoch nur einheitlich in meinen Monat vorgenommen werden

Die Personalabteilung meinst sicherlich die Wahl über die Höhe vom U1 Erstattungsatz, der kann nur einmal im Jahr gewählt werden.

Grüße aus Elmshorn

Olaf Vergin

Nö - diese meint generell :wink:

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