Softwarewechsel

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Wir haben zum Jahreswechsel mit lohn+gehalt gestartet,vorher haben wir unsere Meldungen über sv-net gemacht.
Am Jahresende haben wir unsere Meldungen mit Meldegrund 50 über sv-net gemacht. Müssen wir jetzt für Januar 18 eine Meldung mit 13 über Lexware machen oder erledigt sich das durch den Jahreswechsel?

Ich hoffe auf schnelle Antworten.

Lg Nicole

und kann man eine meldung 13 nachträglich sonst in februar machen?

Hallo Karin,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Trifft denn etwas davon zu?

Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel

  • Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV
  • Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
  • Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
  • Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres

Aus meiner Sicht rechnest Du den Januar nun mit Lexware ganz normal und sendest dann die Meldungen via dakota (ich nehme an, Du nutzt dann dakota?).

Man kann optional eine Abmeldung mit Meldegrund 36 im alten Lohnabrechnungs-System durchführen, ich denke das ist dafür gedacht Probleme zu vermeiden wenn das neue System zwingend Anmeldungen generiert. Ob dann die Anmeldungen mit Meldegrund 13 zu erfassen sind, würde ich mit den Krankenkassen abklären. Falls du unter SV-Net keine solche Abmeldung durchgeführt hast, sondern wie beschrieben nur die normale Jahresmeldung abgegeben hast, würde ich da gar nichts weiter melden und einfach mit Dakota so weiter machen wie du es mit SV-Net getan hättest.